Französisches "Nationales Ethikkomitee":

Verbot der Leihmutterschaft

 

Berlin (28. Mai 2010) – In einer am 5. Mai 2010 veröffentlichten Stellungnahme [1] spricht sich das französische Nationale Ethikkomitee (CCNE) dafür aus, das Verbot der Leihmutterschaft (Bioethikgesetz 1994) auch im Rahmen der im Jahr 2011 anstehenden zweiten Revision des Bioethikgesetzes beizubehalten. Die zurzeit gültige Fassung, die in diesem Punkt anlässlich der ersten Revision des Gesetzes im Jahre 2004 bestätigt worden ist, belegt einen Verstoß gegen das Verbot der Leihmutterschaft mit Strafe.

 

Die Frage der Leihmutterschaft hat im Rahmen der Vorbereitungen der Revision des Bioethikgesetzes seit 2008 die öffentliche Debatte beherrscht. Die Meinungen hierzu waren sowohl in der Regierung als auch in den Kreisen der Medizinwissenschaft geteilt.

Die von der Mehrheit des CCNE getragene Stellungnahme stützt sich auf folgende Gesichtspunkte:

 

  • die ethischen Risiken, die durch keine vorausschauende, in das Gesetz aufgenommene Kontrolle ausgeräumt werden könnten;
  • die medizinischen Unfälle, die sich während der Schwangerschaft der Leihmutter ereignen könnten;
  • die Müttersterblichkeit, ein Übel, das noch nicht habe ausgeräumt werden können; sie sei umso unerträglicher, wenn sie auf dem "Umwege" einer "Schwangerschaft für einen Dritten" eintrete;
  • die Beeinträchtigung der menschlichen Würde und des Bildes, das sich die Gesellschaft von der Rolle der Frau mache;
  • die unsichere Zukunft der aus einer Leihmutterschaft hervorgegangenen Kinder; etwa deren seelische Verfassung, wenn sie sich bewusst würden, dass sie Gegenstand eines Handels gewesen seien, oder ihr Verhältnis zu anderen Kindern der Leihmutter oder der Wunscheltern.

 

Sieben Mitglieder des CCNE (von 40) befürworten die Leihmutterschaft. Sie machen geltend, dass die Beibehaltung des Verbots der Leihmutterschaft im Gegensatz zu den "übergeordneten Interessen aller Kinder stehe, die dank einer ärztlich assistierten Kindeszeugung in Ländern, in denen das Verbot nicht bestehe, auch weiterhin geboren werden" [2]. Die Befürworter sprechen sich für die Zulässigkeit einer Leihmutterschaft von Fall zu Fall nach Maßgabe einer eng zu begrenzenden Ausnahmeregelung aus, "die die Würde und die Sicherheit aller Beteiligten gewährleistet".

Letztendlich befürwortet das CCNE in seiner Stellungnahme in erster Linie Investitionen in die medizinische Forschung, die die Ursachen der Unfruchtbarkeit von Frauen zum Gegenstand habe sowie die Prävention vermeidbarer Ursachen weiblicher Unfruchtbarkeit. In zweiter Linie sei ein "Nachdenken der Gesellschaft" über das Bild, das sie sich von der Unfruchtbarkeit von Frauen und der Mutterschaft mache, erforderlich.

Anmerkungen

 

[1] Stellungnahme des CCNE (auf Französisch): www.ccne-ethique.fr/docs/Avis_110.pdf
[2] Während die Leihmutterschaft in Belgien, den Niederlanden und Dänemark toleriert werde, sei sie in Großbritannien, Griechenland, Indien, Kanada und mehreren amerikanischen Staaten erlaubt. Mehrere Hundert französischer Paare begäben sich jährlich in eines dieser Länder.

Quelle: Artikel von Kooperation international – 17.05.2010
http://www.kooperation-international.de/countries/themes/nc/info/detail/data/48448/

 


Quelle: Französische Botschaft in der Bundesrepublik Deutschland, 28.05.2010 (tB).

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