Belatacept nach Nierentransplantation: Geringer Zusatznutzen für bestimmte Patienten

 

Weniger Nebenwirkungen bei Patientinnen und Patienten mit Transplantaten von Standardspendern

 

Köln (16. April 2012) – Belatacept (Handelsname Nulojix®) ist seit Juni 2011 zugelassen, um einer Abstoßungsreaktion des Körpers auf das Spenderorgan (Transplantat) bei Erwachsenen vorzubeugen, die eine Nierentransplantation erhalten haben. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat den Zusatznutzen des Wirkstoffs gemäß AMNOG überprüft.

 

Demnach gibt es einen Hinweis auf einen geringen Zusatznutzen von Belatacept bei Erwachsenen mit Transplantaten von Spendern, die nach sogenannten Standardkriterien ausgewählt waren. Bei ihnen traten schwerwiegende Nebenwirkungen wie Harnwegsinfektionen oder Lungenentzündungen seltener auf und sie brachen die Behandlung seltener wegen Nebenwirkungen ab.

 

Bei Patienten mit Transplantaten von Spendern, die nach erweiterten Kriterien ausgewählt waren (hier: nur verstorbene Spender, die auch älter sein und bestimmte Begleiterkrankungen haben konnten), ließen sich keine relevanten Unterschiede in der Behandlung mit Belatacept oder mit der Vergleichstherapie Ciclosporin A feststellen. Das heißt ein Zusatznutzen von Belatacept gilt hier als nicht belegt.

 

 

Belatacept im Vergleich mit Ciclosporin A

 

Das Immunsuppressivum Belatacept unterdrückt das Immunsystem und damit die natürliche Abwehrreaktion des Körpers gegen fremdes Gewebe. Immunsuppressiva müssen nach einer Transplantation dauerhaft eingenommen werden, um die Abstoßung der Spenderniere nach einer Transplantation zu verhindern.

 

Die zweckmäßige Vergleichstherapie die für die frühe Nutzenbewertung herangezogen wurde ist Ciclosporin A. Sowohl Belatacept als auch Ciclosporin A werden in Kombination mit Corticosteroiden und einer Mycophenolsäure verabreicht. Hierbei wird Belatacept als Infusion in die Blutbahn (intravenös) verbreicht, Ciclosporin A dagegen als Tablette.

 

 

Unterschiedliche Spendercharakteristika

 

In den beiden in die Nutzenbewertung eingeschlossenen Zulassungsstudien wurde die Behandlung mit Belatacept verglichen mit der Behandlung mit Ciclosporin A. Alle Studienteilnehmerinnen und -teilnehmer wurden außerdem mit Corticosteroiden, mit Mycophenolatmofetil und zu Therapiebeginn mit dem Antikörper Basiliximab behandelt.

 

Die beiden Zulassungsstudien unterschieden sich vor allem hinsichtlich der Spendercharakteristika: In der Studie IM103008 wurden Erwachsene untersucht, die das Nierentransplantat eines nach Standardkriterien klassifizierten Spenders (Standard Criteria Donors, SCD) erhielten. Etwa die Hälfte der Organe stammten hier von Lebendspendern, die andere Hälfte von (zum Beispiel nach Unfalltod) verstorbenen Spendern.

 

In der Studie IM103027 wurden die Spender nach sogenannten erweiterten Kriterien ausgewählt (Extended Criteria Donors, ECD), und es wurden nur Organe verstorbener Spender transplantiert. Mit ECD ist gemeint, dass zum Beispiel auch ältere Spenderinnen und Spender über 60 Jahre oder Jüngere mit bestimmten Begleiterkrankungen ausgewählt werden können. In beiden Studien wurden die Patientinnen und Patienten über 36 Monate behandelt. Da es sich bei Belatacept um eine Langzeittherapie handelt, stützt sich das IQWiG vor allem auf die Ergebnisse des gesamten Studienzeitraums.

 

 

Zusatznutzen nur für Patienten mit Transplantaten von Spendern mit Standardkriterien

 

Für erwachsene Patienten nach einer Nierentransplantation, die das Transplantat eines Spenders nach erweiterten Kriterien (ECD) erhielten, lässt sich aus den Studiendaten kein Zusatznutzen von Belatacept im Vergleich zu Ciclosporin A ableiten.

 

Für erwachsene Patienten nach Nierentransplantation, die ein Transplantat eines Spenders nach Standardkriterien (SCD) erhielten, ergibt sich jeweils ein Hinweis auf einen geringeren Schaden von Belatacept für die Zielkriterien "schwerwiegende unerwünschte Ereignisse" und für "Therapieabbrüche wegen unerwünschter Ereignisse". Die Unterschiede zwischen den Behandlungsalternativen sind jedoch klein, weshalb das IQWiG den Zusatznutzen von Belatacept im Vergleich zu Ciclosporin A in der unteren Kategorie, nämlich als gering einstuft.

 

Im Hinblick auf andere, für Patienten maßgebliche Zielkriterien wie Sterblichkeit, Transplantatverlust, Herz-Kreislauf- oder Nierenerkrankungen, das Auftreten eines Diabetes mellitus oder einer Erkrankung des Lymphgewebes nach der Transplantation, die Entwicklung von Tumoren, Infektionen sowie Lebensqualität konnten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Instituts keine weiteren Vorteile oder Nachteile von Belatacept im Vergleich zu Ciclosporin A identifizieren.

 

 

G-BA beschließt über Ausmaß des Zusatznutzens

 

Die Dossierbewertung ist Teil des Gesamtverfahrens zur frühen Nutzenbewertung, das der G-BA leitet. Nach der Publikation von Herstellerdossier und Dossierbewertung führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch, das ergänzende Informationen liefern und in der Folge zu einer veränderten Nutzenbewertung führen kann. Der G-BA trifft einen Beschluss über das Ausmaß des Zusatznutzens, der die frühe Nutzenbewertung abschließt.

 

Einen Überblick über die Ergebnisse der Nutzenbewertung des IQWiG gibt folgende Kurzfassung (https://www.iqwig.de/download/A12-03_Belatacept_Kurzfassung_Nutzenbewertung_35a_SGB_V.pdf).  Auf der vom IQWiG herausgegebenen Website gesundheitsinformation.de finden Sie zudem eine allgemeinverständliche Kurzinformation (http://www.gesundheitsinformation.de/nach-nierentransplantation-welche-vor-oder-nachteile-hat-belatacept.920.de.html).  

 

Auf der Website des G-BA sind sowohl allgemeine Informationen (http://www.g-ba.de/institution/themenschwerpunkte/arzneimittel/nutzenbewertung35a/) zur Nutzenbewertung nach §35a SGB V als auch zur Bewertung von Belatacept (http://www.g-ba.de/informationen/nutzenbewertung/27/) zu finden.

 


 

Quelle: Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), 16.04.2012 (tB).

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