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DKG und Krankenkassen vereinbaren Tarifausgleichsrate
150 Millionen Euro für Personalkostensteigerungen in Kliniken
Berlin (27. August 2013) – Nur drei Wochen nach Verabschiedung des Gesetzes haben sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband sowie der PKV-Verband auf die konkrete Höhe der Zahlungen für Tarifsteigerungen in den Krankenhäusern geeinigt. Die Koalition hatte noch vor der Sommerpause beschlossenen, dass ein Drittel der nicht durch die regelhaften Vergütungssteigerungen gedeckten Personalkostenzuwächse durch eine Tarifausgleichsrate refinanziert werden soll.
Abgeleitet aus den maßgeblichen Tarifverträgen haben sich die Selbstverwaltungspartner auf eine Anhebung der Fallpauschalenvergütungen um 0,21 Prozent und der Budgets der psychiatrischen Krankenhäuser um 0,26 Prozent für das Jahr 2013 verständigt. Das damit verbundene Vergütungsvolumen von ca. 150 Millionen Euro fließt den Krankenhäusern ab 1. September 2013 zu. Zusammen mit den Versorgungszuschlägen, die die Krankenhäuser bereits seit 1. August 2013 in Höhe von 250 Millionen Euro erhalten, ist das für das Jahr 2013 von der Koalition beschlossene Hilfspaket für die Krankenhäuser damit umgesetzt.
Zur Vereinbarung der Tarifausgleichsrate erklären die Verhandlungsführer Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), und Johann-Magnus von Stackelberg, stv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: "Das Ergebnis ist eine faire, in partnerschaftlichem Verantwortungsbewusstsein getroffene schnelle Lösung und ein Zeichen dafür, dass die Selbstverwaltung handlungsfähig ist."
Der GKV-Spitzenverband ist der Verband aller 134 gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Als solcher gestaltet er den Rahmen für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland; er vertritt die Kranken- und Pflegekassen und damit auch die Interessen der 70 Millionen Versicherten und Beitragszahler auf Bundesebene gegenüber der Politik, gegenüber Leistungserbringern wie Ärzten, Apothekern oder Krankenhäusern. Der GKV-Spitzenverband übernimmt alle nicht wettbewerblichen Aufgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundespolitik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 2.045 Krankenhäuser versorgen jährlich 18,3 Millionen stationäre Patienten und 18 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,1 Millionen Mitarbeitern. Bei 83,4 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.
Quelle: GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft, 27.08.2013 (tB).