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Vorschläge zur Vereinfachung der Pflegedokumentation in der ambulanten und stationären Pflege vorgestellt
„Weniger Bürokratie entlastet Pflegekräfte“
Berlin (19. Februar 2014) – Viele Pflegekräfte, aber auch Angehörige von Pflegebedürftigen sind unzufrieden mit dem Umfang des bürokratischen Aufwands in der Pflege. Das Bundesministerium für Gesundheit hat daher ein Projekt zum Bürokratieabbau in der Pflege finanziell unterstützt, welches die Ombudsfrau für Entbürokratisierung in der Pflege, Elisabeth Beikirch, durchgeführt hat . Die in der Zeit von September 2013 bis Januar 2014 erprobten Vorschläge zur Vereinfachung der Pflegedokumentation werden heute in Berlin der Fachöffentlichkeit vorgestellt.
Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit Lutz Stroppe: „Was Pflegekräfte wirklich brauchen, ist Zeit für die Pflege. Wir müssen die bürokratischen Belastungen deshalb auf das Maß reduzieren, das zur Qualitätssicherung wirklich notwendig ist. Weniger Bürokratie bei der Pflegedokumentation entlastet Pflegekräfte und pflegende Angehörige und schafft mehr Zeit für die eigentliche Aufgabe: die Pflege. Ich danke deshalb Frau Beikirch und den ambulanten Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen für ihre Mitarbeit an diesem Projekt. “
Im Rahmen des Projekts „Praktische Anwendung des Strukturmodells – Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation“ haben 26 stationäre Pflegeeinrichtungen und 31 ambulante Pflegedienste Modellbögen für eine einfachere Dokumentation im praktischen Alltag getestet. Die Modellbögen sind zuvor von der Ombudsfrau für Entbürokratisierung in der Pflege, Elisabeth Beikirch, zusammen mit maßgeblichen Akteuren in der Pflege entwickelt worden. Der Praxistest zur Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation in der ambulanten und stationären Pflege wurde von Trägerorganisationen und Verbänden, Kostenträgern, Medizinischem Dienst sowie den Ländern und Verbraucherverbänden umfassend unterstützt und ist von allen Beteiligten positiv aufgenommen worden. Der schriftliche Abschlussbericht des Projekts zur Entbürokratisierung in der Pflege wird im März 2014 vorliegen.
Bereits mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz sind einige Maßnahmen zur Entbürokratisierung in der Pflege umgesetzt worden. So ist das Verfahren bei den Qualitätsprüfungen der ambulanten Pflegedienste vereinfacht worden. Die Bewilligung und Abrechnung der häuslichen Krankenpflege, das Genehmigungsverfahren bei Pflegehilfsmitteln oder wohnumfeldverbessernden Maßnahmen sind heute weniger bürokratisch ausgestaltet.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, 19.02.2014 (tB).