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DBfK
Pflegende in Schleswig-Holstein wollen die Pflegekammer
Berlin (19. Januar 2015) – Nach Rheinland-Pfalz steht nun mit Schleswig-Holstein ein zweites Bundesland unmittelbar vor der Gründung einer Pflegekammer. Auch in Schleswig-Holstein haben sich jetzt Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften zusammengeschlossen und versuchen, den Erfolg langjähriger Forderung der Pflegenden nach beruflicher Selbstverwaltung noch im Zieleinlauf mit Vehemenz und zum Teil unseriösen Argumenten zu verhindern. Die Einmischung der Arbeitgeber in die Frage, ob der Pflege eine Selbstverwaltung zusteht, ist für sich genommen schon unerträglich. Dass die Arbeitgeber der Pflegekammer einen Attraktivitätsverlust für die Pflegeberuf unterstellen, ist eine Frechheit. Die Attraktivität der Pflege wird durch die Arbeitsbedingungen bestimmt – und diese haben die Arbeitgeber gemeinsam mit den Gewerkschaften in der Hand.
So betont auch DBfK-Präsidentin Prof. Christel Bienstein: „Die dramatische Situation der beruflichen Pflege haben Andere zu verantworten. Wenn wir eine zukunftsfähige Pflege auf einem hohen Qualitätsniveau haben wollen, werden es alle aushalten müssen, dass die Pflege sich besser selber drum kümmert.“
Die Errichtung einer Pflegekammer wird von der Mehrheit der Pflegenden in Schleswig-Holstein ausdrücklich gewünscht. Der dramatische Imageverlust und die mangelnde Wertschätzung der Pflegeberufe haben ihren Ursprung vor allem in den bisherigen Strukturen. Würde die Pflege auch weiterhin an der Gestaltung der eigenen Belange nicht beteiligt, wird die Qualität der Pflege unter den zukünftigen Herausforderungen erheblich leiden. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) unterstützt die Landesregierung in Schleswig-Holstein in ihren Plänen zur Gründung einer Pflegekammer und ermutigt alle Abgeordneten, im Sinne der Pflege in Schleswig-Holstein zu handeln.
Eine Kammer ist eine berufsständische Selbstverwaltungsorganisation in der Rechtsform der Körperschaft des öffentlichen Rechts. Aufgaben der Pflegekammer wären u. A. die Bündelung der berufsständischen Interessen der Pflege, z. B. als Ansprechpartner für die Politik, durch fachliche Mitwirkung bei Gesetzgebungsverfahren oder durch Öffentlichkeitsarbeit, Erlass einer Berufsordnung, Empfehlungen zur Qualitätsentwicklung und -sicherung pflegerischer Berufsausübung und Führen eines Berufsregisters aller Pflegefachpersonen.
Quelle: Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK), 19.01.2015 (tB).