DBfK informiert

Allgemeine Informationen für Pflegefachkräfte zur Erbringung von Leistungen gemäß dem „Leitfaden Prävention“ nach § 20 SGB V

 

Berlin (17. August 2009) – Nach Auffassung des GKV-Spitzenverbandes sind Pflegefachkräfte von der Grundqualifikation her geeignet, Leistungen im Handlungsfeld Stressbewältigung/ Entspannung und im Handlungsfeld Suchtmittelkonsum, speziell bei der Förderung des Nichtrauchens gemäß Leitfaden Prävention anzubieten.

 

Für das Handlungsfeld Stressbewältigung/Entspannung gilt: Hier handelt es sich z.B. um Kurse für Autogenes Training (Grundstufe 1), progressive Muskelentspannung nach Jacobson, Yoga, Tai Chi und Chi Gong. Dies erfordert, dass die Pflegende eine auf die anzubietende Entspannungsmaßnahme ausgerichtete adäquate Zusatzqualifikation nachweisen muss. Wie diese Zusatzqualifikation im Einzelnen auszusehen hat, dazu nimmt der GKV-Spitzenverband keine Stellung. Das bedeutet, dass die Pflegekraft dieses im Einzelfall mit der Krankenkasse aushandelt. Ob die Krankenkasse die Maßnahme dann fördert, liegt im Ermessen der Kasse und wird sowieso immer von der Kasse vor Ort entschieden.

Für das Handlungsfeld Suchtmittelkonsum gilt:
Pflegefachkräfte, die vom IFT Institut für Therapieforschung München nach individueller Prüfung zur Trainerschulung für das Rauchfrei-Programm zugelassen werden und diese erfolgreich absolvieren sind geeignet, einen Tabakentwöhnungskurs durchzuführen, der förderfähig durch die Krankenkassen ist. Denn das Rauchfrei-Programm des IFT ist ein modernes, gut evaluiertes Tabakentwöhnungsprogramm, dem neueste wissenschaftliche Erkenntnisse zu Grunde liegen. Es wurde vom IFT Institut für Therapieforschung in Zusammenarbeit mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) entwickelt. Das Programm entspricht den Anforderungen der Krankenkassen und der Gesundheitsverbände sowie den Kriterien des GKV Leitfadens Prävention. Dadurch wird der Weg in ein langfristig rauchfreies Leben unterstützt.

Nach Aussage des Institutes absolvieren hier zahlreiche Pflegefachkräfte nach individueller Zulassungsprüfung eine Qualifizierungsmaßnahme. Voraussetzung für die Zulassung ist nach Aussage der Kursleiterin Dr. Grade (IFT) neben der pflegerischen Ausbildung der Nachweis von Kenntnissen in der Gruppenleitung (allgemein), sowie der Nachweis von langjähriger praktischer Erfahrung im Umgang mit abhängigkeitskranken oder psychiatrisch erkrankten Personen. Die Eignung des Bewerbers wird in einem individuellen Assessment überprüft und erfolgt nach einem festgelegten Schema. Schon die Zulassung zum Erwerb des Trainerscheines bietet somit Gewähr für die Eignung des Bewerbers. Nähere Informationen zu dieser Kursleiterschulung finden Sie unter http://www.ift-gesundheit.deDort finden Sie die Angaben zu den Voraussetzungen, Kosten und Dauer der Schulung.

Grundsätzlich merkt der GKV-Spitzenverband an, dass immer die Passfähigkeit eines Präventionsangebotes mit den Kriterien des Leitfadens Prävention und der Anbieterqualifikation überprüft werden. Dieses ist ein unabdingbares Kriterium für eine mögliche Förderung durch die Krankenkassen. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Kassen vor Ort automatisch alle diesbezüglichen Angebote für die Versicherten fördern. Diese Entscheidung wird immer vor Ort getroffen. Das gilt für alle Präventionskurse.

Weitere Informationen per E-Mail unter dbfk@dbfk.de  

 


 

Quelle: Mitteilung des DBfK vom 17.08.2009.

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