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AOK-Pflegenavigator: VDAB fordert alle AOK-Landesverbände zur Unterlassung auf
Täuschung von Verbrauchern und Diskreditierung von Pflegeeinrichtungen muss aufhören
Essen (5. Oktober 2010) – Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) hat massive vertragswidrige Änderungen in der Darstellung von Pflegeeinrichtungen im AOK-Pflegenavigator festgestellt. Trifft der Nutzer des Pflegenavigators die Auswahl „nur Einrichtungen mit MDK-Transparenzbericht“, so erscheint ein Warnfenster. Darin rät die AOK, die Einrichtungen nach willkürlich gewählten Risikofaktoren zu sortieren. Mit dieser Darstellung der Transparenzergebnisse verstößt die Kasse gegen die Pflege-Transparenzvereinbarung für den stationären Bereich.
„Durch die Abwandlung der Transparenzkriterien wird nicht nur der Verbraucher getäuscht, sondern auch die Einrichtung in der Außendarstellung diskreditiert“, kritisiert VDAB-Bundesgeschäftsführer Thomas Knieling. „Die Sortierungsoption ist vertragswidrig und verkürzt in völlig unzulässiger Weise die Darstellung der Transparenzergebnisse der Einrichtungen.“
Der VDAB hatte den AOK-Bundesverband schriftlich aufgefordert, diese Form der Darstellung zu unterlassen. Da dies bisher nicht erfolgt ist, wurden nun die AOK-Landesverbände als Gesellschafter der AOK-Bundesverband GbR anwaltlich zur Sicherstellung der Unterlassung aufgefordert. Knieling: „Erfolgt dies bis zum 13. Oktober nicht, so werden wir den gerichtlichen Weg der Klärung gehen. Wir können nicht zulassen, dass unsere Mitglieder unter dem Deckmantel des Verbraucherschutzes in der Öffentlichkeit zum Spielball willkürlicher Aktionen der AOK werden.“
Quelle: Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V., 05.10.2010 (tB).