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AWO
Pflege-Bürgerversicherung funktioniert
Berlin (18. Juli 2013) – „Die AWO fordert die Einführung eines nachhaltigen, solidarischen und generationengerechten Finanzierungssystems für die Pflege. Spätestens das heute vorgestellte Gutachten widerlegt die bisher genannten Gegenargumente eines nicht zu bewältigenden Aufwandes und einer fehlenden Verfassungskonformität.“ erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker anlässlich der heutigen Pressekonferenz zur Vorstellung des Gutachtens „Zur Umsetzbarkeit einer Bürgerversicherung bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit*“ im Haus der Bundespressekonferenz.
„Nur eine integrierte, alle Bürger umfassende gesetzliche Pflegeversicherung und eine Beitragspflicht, die alle Einkommen erfasst, gewährleisten eine hinreichende Finanzierungsgrundlage“, erklärt einer der beiden Autoren des Gutachtens Prof. Dr. Karl-Jürgen Bieback von der Universität Hamburg und der zweite Autor Prof. Dr. Stefan Greß von der Hochschule Fulda ergänzt: „Das AWO-Modell der Pflege-Bürgerversicherung ist nach unserer Prüfung sowohl administrativ als auch rechtlich umsetzbar.“
Die rigide Trennung zwischen Gesetzlicher und Privater Kranken- und Pflegeversicherung ist einmalig in Europa und durch keine sachlichen Kriterien zu rechtfertigen. Besonders vor dem Hintergrund zweier konträrer Entwicklungen, einerseits steigende Ausgaben aufgrund der Zunahme von Pflegebedürftigkeit und andererseits abnehmende Einnahmen für die gesetzliche Pflegeversicherung aufgrund geringer werdender Einkommen und prekärer Beschäftigungsverhältnisse auf der anderen Seite lasse sich die Herausforderung einer zukunftsfesten Pflege nach Meinung der AWO nur über die Einführung einer Pflege-Bürgerversicherung lösen. Die Nachhaltigkeit, die Realisierbarkeit und die Gerechtigkeit dieses Modells hat der AWO Bundesverband durch ein erstes wissenschaftliches Gutachten**, bereits im Dezember 2011, nachgewiesen. Dieses erste Gutachten beweist, dass die Einführung einer Pflege-Bürgerversicherung finanzierbar wäre. „Für die Bürger entstehen keine zusätzlichen Kosten, keine Notwendigkeit für eine private Zusatzversicherung und auf ein risikobehaftetes kapitalgedecktes System kann verzichtet werden“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Döcker die Vorzüge der Pflege-Bürgerversicherung. Das heute vorgestellte zweite Gutachten beweise zudem, dass weder verfassungsrechtliche Bedenken, noch ein nicht zu schulternder Verwaltungsaufwand einer Einführung im Wege stehen“, betont Döcker.
„Eine Bürgerversicherung ist gerechter als die derzeitige Beitragsfinanzierung, weil sie die Finanzierung von Kranken- und Pflegeversicherung konsequent am Grundsatz der Leistungsfähigkeit eines jeden Bürgers orientiert“, erklärt Prof. Dr. Stefan Greß und Prof. Dr. Karl Bieback erklärt, dass mit einer Pflege-Bürgerversicherung auch die Pflege der viele kleinen Solo-Selbständigen gesichert würde: „Kleine Selbständige mit niedrigem Einkommen lassen sich nur in einem solidarischen Versicherungssystem wie der GKV unter Einschluss aller Selbständigen hinreichend absichern.“
Anmerkungen
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* „Zur Umsetzbarkeit einer Bürgerversicherung bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit“: Gutachten für den Arbeiterwohlfahrt Bundesverband von Prof. Dr. Stefan Greß Wirtschaftswissenschaftler, Dekan des Fachbereichs Pflege und Gesundheit der Hochschule Fulda sowie Prof. Dr. Karl-Jürgen Bieback von der Universität Hamburg. Gutachten als PDF – http://www.awo.org/fileadmin/user_upload/documents_Awo/aktuelles_und_presse/Presse_Downloads/AWO-Gutachten_Umsetzung_Buergerversicherung.pdf
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** „Berechnungen zur Finanzierung der Pflege über eine Bürgerversicherung“, Gutachten für den Arbeiterwohlfahrt Bundesverband, Prof. Dr. Heinz Rothgang, Zentrum für Sozialpolitik, Universität Bremen Gutachten als PDF– http://www.awo.org/fileadmin/user_upload/documents_Awo/aktuelles_und_presse/Presse_Downloads/AWO_Buergerversicherung_Gutachten.pdf
Quelle: AWO Bundesverband e.V., 18.07.2013 (tB).