Bei Katarakt-OP und Konisation wird sektorenübergreifende Qualitätssicherung erstmals erprobt

 

Berlin (15. Dezember 2011) – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit entsprechenden Beschlüssen die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass in einem ersten Schritt sektorenübergreifende Qualitätssicherungsverfahren erprobt und damit deren Regelbetriebe vorbereitet werden können. Dies teilte Dr. Josef Siebig, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des zuständigen Unterausschusses, am Donnerstag in Berlin mit.

 

Demnach geht es um die Eingriffe Kataraktoperation (Operation des „Grauen Star“) und Konisation (Gewebeentnahme bzw. Operation am Muttermund), deren Qualität künftig über Sektorengrenzen hinweg sowohl im Krankenhaus als auch in der ambulanten vertragsärztlichen Behandlung erfasst und ausgewertet werden soll. Die Probebetriebe werden mit freiwilligen Leistungserbringern in ausgewählten Testregionen zwischen dem 1. April und dem 30. September 2012 durchgeführt.

 

„Damit sind wir ein entscheidendes Stück auf dem Weg vorwärtsgekommen, Behandlungsverläufe in Zukunft im Ganzen beurteilen zu können“, so Siebig. „Besonders erfreulich ist es, dass die Probebetriebe noch in diesem Jahr beschlossen wurden. Mit den Ergebnissen können dann reibungslose Abläufe für einen Regelbetrieb vorbereitet werden“.

 

Die Beschlüsse regeln auf gesetzlicher Grundlage (§ 299 SGB V) die Erhebung und Nutzung personenbezogener Daten von Patientinnen und Patienten, die in die Probebetriebe der Qualitätssicherungsverfahren Kataraktoperation und Konisation einbezogen werden. Die ausführliche Information der Versicherten ist verpflichtender Bestandteil der Verfahren.

 

Der G-BA wurde vom Gesetzgeber beauftragt, in einer entsprechenden Richtlinie eine Qualitätssicherung zu etablieren, die sowohl die ambulante als auch die stationäre Behandlung übergreifend erfasst (§ 92 Abs. 1 Nr. 13 i.V. mit § 137a Abs. 2 Nr. 1 SGB V). Hierzu gehören auch Verfahren, die ein Thema betreffen, bei dem die Ergebnisqualität einer in einem Sektor erbrachten Leistung durch die Messung in einem anderen Sektor überprüft wird (sektorenüberschreitendes Follow-up-Verfahren) oder bei dem die Erbringung der gleichen medizinischen Leistung in unterschiedlichen Sektoren erfolgt (sektorgleiche Verfahren).

 

Es ist vorgesehen, in einem weiteren Schritt die Institution nach § 137a SGB V, das Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen (AQUA-Institut), mit der Durchführung dieser Aufgabe einschließlich der Berichterstellung über die Ergebnisse zu beauftragen.

 


 

Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), 15.12.2011 (tB).

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