"Bericht zeigt: Unterstützung kommt bei Pflegebedürftigen an"

Sechster Pflegebericht der Bundesregierung vom Kabinett beschlossen

Berlin (14. Dezember 2016) – Das Bundeskabinett hat heute den Sechsten Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Pflegeversicherung und den Stand der pflegerischen Versorgung beschlossen. Dieser liefert einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Situation der Pflegeversicherung in Deutschland im Zeitraum 2011 bis 2015 und damit kurz vor Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des neuen Begutachtungsinstruments.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Der Bericht zeigt: Die Verbesserungen, die wir für Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und Pflegekräfte auf den Weg gebracht haben, kommen an. Das ist eine gute Nachricht für die Pflege. Zum 1. Januar 2017 bauen wir die Leistungen für Pflegebedürftige weiter aus. Damit stehen insgesamt fünf Milliarden Euro zusätzlich pro Jahr für die Pflege zur Verfügung. Außerdem wird die Beratung vor Ort verbessert. Das hilft Pflegebedürftigen und ihren Familien und verbessert die Situation von Pflegekräften in unserem Land.“

Der Sechste Pflegebericht zeigt, dass die Leistungen der Pflegeversicherung und die pflegerische Versorgung durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG), vor allem aber durch das Erste Pflegestärkungsgesetz (PSG I) bereits im Jahr 2015 deutlich ausgebaut und besser auf die Bedürfnisse der Betroffenen und ihrer Angehörigen ausgerichtet werden konnten.

Insbesondere zusätzliche Betreuungsleistungen in der häuslichen Pflege und Hilfe für den altersgerechten Umbau wurden stärker in Anspruch genommen. Außerdem konnte ein erster leichter Anstieg von Reha-Empfehlungen verzeichnet werden. Insgesamt stellt der Medizinische Dienst der Krankenkassen eine Verbesserung der Qualität der Pflege fest. Zudem wurden Anträge der Versicherten auf Leistungen von den Pflegekassen schneller bearbeitet. Und schließlich haben die in dieser Wahlperiode getroffenen Maßnahmen zu spürbaren Verbesserungen bei der Qualifizierung und Gewinnung von Pflegepersonal geführt.

Auch die Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung ist durch das PSG I verbessert worden, so dass die Vorbereitungen für die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs fristgerecht umgesetzt werden konnten.

  • Leistungen werden genutzt: Die Zahl der Leistungsempfänger der sozialen Pflegeversicherung ist im Zeitraum von 2011 bis 2015 von 2,3 auf 2,7 Mio. Menschen gestiegen (+ 17 Prozent). Die Leistungsausgaben der sozialen Pflegeversicherung haben im gleichen Zeitraum von rd. 20,9 auf rd. 26,6 Mrd. Euro zugenommen (+ 27 Prozent).
  • Die Leistungsausweitungen des Ersten Pflegestärkungsgesetzes kommen bei den Pflegebedürftigen an: Beispielsweise stiegen die Leistungsausgaben für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (z.B. Einbau einer altersgerechten Dusche) von rund 103 Millionen Euro im Jahr 2011 auf knapp 305 Millionen Euro im Jahr 2015 und haben sich damit nahezu verdreifacht.
  • Auch die zusätzliche Betreuung in der häuslichen Pflege kommt an: Im Berichtszeitraum haben sich die Ausgaben von 330 Millionen Euro auf rund 680 Millionen Euro pro Jahr mehr als verdoppelt. Diese Leistungen waren ursprünglich Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz vorbehalten. Durch das PSG I können auch Pflegebedürftige, die vorrangig körperlich beeinträchtigt sind, diese Leistungen in Anspruch nehmen. Seit 2015 haben daher alle ambulant Pflegebedürftigen Anspruch auf entweder 104 oder 208 Euro pro Monat. Die Nutzer ambulanter Betreuungs- und Entlastungsleistungen sind von 430.000 im Jahr 2013 auf 600.000 im Jahr 2015 angestiegen.
  • Mehr Unterstützung für Demenzkranke: Menschen mit demenziellen oder psychischen Erkrankungen sowie geistigen Behinderungen erhalten durch das PSG I seit dem 1. Januar 2015 auch in der sog. „Pflegestufe 0“ Zugang zu allen Leistungen der Pflegeversicherung, die die häusliche Pflege stärken. Sie können seither auch Tages- und Nachtpflege (2015: rund 8 Mio. Euro), Kurzzeitpflege, den sog. Wohngruppenzuschlag (2015: rund 41 Mio. Euro) und die Anschubfinanzierung für Wohngruppen in Anspruch nehmen.
  • Auch das Prinzip "Reha vor Pflege" konnte leicht gestärkt werden: Vom Jahr 2014 auf das Jahr 2015 hat sich die Reha-Empfehlungsquote im Rahmen der Pflegebegutachtung bei beantragten ambulanten Leistungen von 1,0 auf 2,3 Prozent leicht erhöht. Seit 2015 muss der MDK auch dokumentieren, welche Maßnahmen der Prävention geeignet, notwendig und zumutbar sind.
  • Die Pflegequalität in der häuslichen Pflege und in stationären Pflegeeinrichtungen hat sich verbessert: Der 4. Pflege-Qualitätsbericht des MDS des Jahres 2015 zeigt z.B. Fortschritte bei der Dekubitusprophylaxe. Während 2009/2010 bei 59,3 Prozent der Pflegebedürftigen im Pflegeheim die erforderlichen Maßnahmen der Dekubitusprophylaxe durchgeführt worden sind, lag dieser Anteil im Jahr 2013 bereits bei immerhin 75,6 Prozent.
  • Zusätzliche Betreuungskräfte tragen dazu bei, den Pflegealltag für Pflegebedürftige und Pflegekräfte spürbar zu verbessern: Die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte wird basierend auf den Ausgabensteigerungen für das Jahr 2015 auf rund 48.000 geschätzt. Das ist ein Anstieg von rund 20.000 im Vergleich zu 2013. Insgesamt rund 600.000 Pflegebedürftige in teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen haben diese zusätzliche Betreuung erhalten.
  • Mehr Beschäftigte in der Altenpflege: Im Zeitraum 2003 – 2013 hat sich die Zahl der in der Altenpflege Beschäftigten um ca. 40 Prozent erhöht (2003: ca. 712.000, 2013: ca. 1 Mio.). Im Vergleich zum Jahr 2011 gab es 2013 rd. 6 Prozent mehr Beschäftigte in der Langzeitpflege. Die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler in der Altenpflegeausbildung ist nach den Daten der Schulstatistik im Berichtszeitraum um rund 31 Prozent auf einen neuen Höchststand von 68.000 im Schuljahr 2015/2016 gestiegen.
  • Bürokratieabbau kommt an: Das neue Konzept zur Entbürokratisierung und zur Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation findet bundesweit sehr großen Anklang in den Pflegeeinrichtungen. Bis Dezember 2015 hatten sich bereits 8.104 stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen als Teilnehmer registrieren lassen, das entspricht einem Drittel sämtlicher Pflegeeinrichtungen in Deutschland.
  • Die Pflegeversicherung wird ihrem Ziel gerecht, die Pflegebedürftigen und auch die Sozialhilfe wirksam zu entlasten: Der Anteil der Bezieher von Hilfe zur Pflege an allen Pflegebedürftigen ist mit derzeit weniger als 13 Prozent seit vielen Jahren in etwa konstant und seit einigen Jahren sogar leicht rückläufig.
  • Die Anträge der Versicherten auf Leistungen werden schneller bearbeitet, im Durchschnitt innerhalb von 16 Tagen. Nur bei weniger als einem Prozent der Erstanträge dauert die Begutachtung mehr als fünf Wochen. Im Jahr 2011 war dies noch in 28 Prozent der Fälle gegeben.

Durch das Pflegestärkungsgesetz II wird nach langjährigen Vorarbeiten der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Damit treten zum 1. Januar 2017 weitere Verbesserungen für Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und Pflegekräfte in Kraft. Zudem wurde der Pflegeselbstverwaltung auf Bundesebene der Auftrag zur Entwicklung und Erprobung eines Personalbemessungsverfahrens bis zum 30. Juni 2020 erteilt.


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Weitere Informationen


Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, 14.12.2016 (tB) Thomas Backe

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