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Bundesratsentschließung
Länder fordern bessere Finanzierung der Krankenhäuser
Berlin (16. Oktober 2012) – Der Bundesrat hat die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die tatsächlichen Kostensteigerungen der Krankenhäuser bei der Berechnung des Orientierungswertes einbezieht und die Kollektivhaftung der Krankenhäuser bei Mengenausweitungen beendet. Künftige Regelungen zu Mehrleistungsabschlägen, die angebotsinduzierte Mengensteigerungen verhindern sollen, sollten sich der Entschließung zufolge gezielt auf die Kliniken auswirken, die diese Mehrleistungen erbracht haben.
Die Länderkammer folgte damit einem Entschließungsantrag aus Bayern. Zur Begründung hieß es, dass die Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser zunehmend gefährdet werde, da die Kostensteigerungen von den Vergütungen für die Krankenhausleistungen nicht hinreichend gedeckt seien. Allein für das Jahr 2012 ergebe sich bundesweit eine Differenz zwischen Kosten und Einnahmen in Höhe von rund 900 Millionen Euro.
Quelle: Hartmannbund, 16.10.2012 (tB).