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BVMed zur Anhörung vom Versorgungsstrukturgesetz
„Zugang zu Innovationen verbessern statt verlangsamen"
Berlin (19. Oktober 2011) – Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) bewertet das generelle Festhalten der Bundesregierung am innovationsfreundlichen Prinzip „Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt“ im Krankenhausbereich positiv. Zur heutigen (19.10.2011) Anhörung zum Versorgungsstrukturgesetz im Gesundheitsausschusses des Bundestages verweist der BVMed aber auch auf kritische Regelungen, die den Zugang zu medizintechnischen Innovationen verlangsamen statt verbessern würde.
„Das Versorgungsstrukturgesetz soll eigentlich den Zugang zu Innovationen verbessern. Der Gesetzentwurf konterkariert dies aber mit der vorgesehenen Erprobungsregelung für MedTech-Innovationen“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt: „Wir sehen die Gefahr, dass die Erprobungsregelung die Einführung von medizintechnischen Innovationen verlangsamen und verringern wird.“ Der BVMed setzt sich für eine sachgerechte Nutzenbewertung ein, die ein differenziertes Vorgehen bei Medizinprodukten nach Risikoklasse und Modifikationsgrad vorsieht. „Damit wäre bei Neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden klar: Wo brauchen wir randomisierte kontrollierte Studien? Wo sind klinische Daten erforderlich? Wo sind andere Daten ausreichend?“, so Schmitt. An der Finanzierung der Studienkosten könnten die MedTech-Unternehmen nach dem Kostenanteil des Medizinprodukts an den Gesamtkosten des Falles beteiligt werden.
Ein weiterer kritischer Punkt für den BVMed ist die Beteiligung der betroffenen MedTech-Unternehmen an den Verfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). „Wir sehen die Gefahr, dass die Expertise der Industrie bei der Verfahrensordnung des G-BA trotz der neuen Regelung zur Beteiligung der Unternehmen weiter außen vor bleibt. Wir setzen uns deshalb für eine Soll- statt Kann-Bestimmung im Gesetz ein“, so Schmitt. Seine klare Botschaft: „Die Beteiligung der Medizintechnologie an den G-BA-Prozessen ist ein ‚Muss‘. Nur so erreichen wir die notwendige Fachkompetenz, Transparenz und Akzeptanz.“ Gemeinsames Ziel aller Beteiligten müsse es sein, dass der Zugang der Patienten zu medizintechnischen Innovationen weiter schnell und flexibel ermöglicht wird.
Vollständige BVMed-Stellungnahme unter www.bvmed.de/download.php?57411
Quelle: Bundesverband Medizintechnologie (BVMed), 19.10.2011 (tB).