DBfK

BMG wird Pflegepersonaluntergrenzen per Verordnung durchsetzen, verfehlt aber das Ziel

Berlin (27. August 2018) – Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) bewertet den Referentenentwurf der Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Krankenhausbereichen für das Jahr 2019 (Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung – PpUGV) inhaltlich äußerst kritisch. „Mit der Ersatzvornahme demonstriert das Ministerium zwar die Notwendigkeit einer Regelung nachdem die Selbstverwaltung versagt hat“, so Dr. Sabine Berninger, Vize-Präsidentin des DBfK am Wochenende, „aber die Hoffnung, dass die Regierung es besser machen würde als das, was die Selbstverwaltungspartner zuletzt diskutiert hatten, hat sich zerschlagen. Die Vorschläge der beteiligten Expert/innen aus den Berufsverbänden, den Gewerkschaften, den Patientenvertreten und der Sachverständigen zur Novellierung einer analytischen Personalbemessung auf der Grundlage der Pflegebedarfe wurden ignoriert.“

Die vorgesehene Verordnung wird aus Sicht des DBfK nicht dazu führen, dass die Patientensicherheit erhöht wird – im Gegenteil. Die Vorgaben sind wie die Qualität der zugrundeliegenden Daten unzureichend. Die Mindestbesetzung soll durch eine offensichtlich willkürlich gesetzte Fachkraftquote noch aufgeweicht werden. Es werden Pflegepersonaluntergrenzen nur für einige ausgewählte Bereiche festgelegt. Das steht im Widerspruch zum Koalitionsvertrag und wird zu einem Tourismus von Patientinnen und Patienten hin zu nicht-geregelten Bereiche,, bis hin zur vorzeitigen Verlegung von Intensivstationen, und von Pflegefachpersonen in die geregelten Bereiche führen. Insgesamt ist ein Abbau von Pflegepersonal zu erwarten, da die Versuchung groß sein wird, in den Krankenhäusern, die heute etwas bessere Personalzahlen aufweisen, Stellen zu reduzieren.

Die Verordnung soll zudem nur für ein Jahr gelten und sieht keinerlei Sanktionen bei Nicht-Beachtung vor. Es ist auch keinen Schutz vor einem Ausbluten der nicht-geregelten Bereiche vorgesehen. Diese Verordnung darf so nicht verabschiedet werden!

Der DBfK fordert eine Personalbemessung, die sich an den Versorgungsbedarfen der Patientinnen und Patienten orientiert. Die PPR (Pflegepersonal-Regelung), die heute nicht nur in den Kalkulations-Krankenhäusern verwendet wird, könnte in einer überarbeiteten Fassung kurzfristig dafür eingesetzt werden. Patientensicherheit und angemessene Arbeitsbedingungen müssen eine deutliche höhere Priorität erhalten als bisher. Die aktuellen Probleme mit der Versorgungsqualität und der Pflegepersonalmangel sind hausgemacht weil viel zu lange die Warnzeichen ignoriert wurden. Halbherzige und unzureichende Gegenmaßnahmen werden die Situation nicht verbessern!


Quelle: Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK), 27.08.2018 (tB).

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