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DBfK: Kein Aushöhlen der Fachkraftquote in der Altenhilfe!
Berlin (3. März 2011) – In einem heute veröffentlichten Positionspapier fordert der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK), die gesetzliche Fachkraftquote in Einrichtungen der Altenhilfe nicht zum Spielball unterschiedlicher Interessen zu machen. „Die Quote gilt als Element zur Sicherung von Pflegequalität,“ sagt DBfK-Referentin Gudrun Becher.
„Angesichts der wachsenden Zahl an kognitiv eingeschränkten Bewohnern und der Übernahme von Patienten nach immer kürzeren Krankenhausaufenthalten sind die Anforderungen quantitativ und qualitativ gewachsen. Um diesem Bedarf gerecht zu werden, sind Fachwissen auf dem Stand aktueller pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse sowie breitgefächerte Kompetenzen, beispielsweise im Bereich Kommunikation, Organisation, Anleitung und Beratung, erforderlich“, so Becher weiter. Dies seien zentrale Aufgaben der professionell Pflegenden. Der DBfK setze sich dafür ein, nur Fachkräfte der Pflegeberufe mit mindestens dreijähriger Ausbildung oder einem grundständigen Pflegestudium für das Kontingent der Pflegefachkräfte in der stationären Altenpflege anzuerkennen.
Download
Die vollständige Stellungnahme „Position des DBfK zur Fachkraftquote in der stationären Altenhilfe“ kann als Download unter www.dbfk.de/service/download/berufspolitik.php abgerufen werden.
Die Fachkraftquote in der stationären Altenpflege definiert den prozentualen Anteil an pflegerisch qualifizierten Mitarbeitern mit mindestens 3-jähriger Ausbildung. Sie ist Bestandteil des Heimgesetzes und wird auf Länderebene unterschiedlich ausdifferenziert. Vor dem Hintergrund ökonomischen Drucks und in jüngster Zeit befördert durch Pflegefachkräftemangel fehlt es nicht an diversen Vorschlägen, wie diese gesetzliche Regelung ausgehebelt werden könnte. Das Spektrum reicht dabei von der Anrechnung anderer Berufe wie z.B. der Hauswirtschaft bis hin zur Verleihung des Fachkraftstatus an langjährige Helfer ohne Ausbildung.
Quelle: Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK), 03.03.2011 (tB).