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DBfK
Pflegereform: ein wichtiger Schritt – gebraucht wird ein Masterplan
Berlin (12. August 2015) – Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt, dass heute die grundlegende Reform der Pflegeversicherung auf den Weg gebracht wurde. „Nach den langen Diskussionen seit 2006, als der erste Beirat für die Formulierung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs tagte, werden nun endlich die Empfehlungen der Expertinnen und Experten umgesetzt,“ sagt DBfK-Bundesgeschäftsführer Franz Wagner. „Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff ist pflegewissenschaftlich begründet und mit seiner Umsetzung gibt es mehr Gerechtigkeit bei der Begutachtung, auch für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen“, so Wagner weiter.
Die Pflegereform mit Umstellung der Begutachtung und neuer Strukturierung in fünf Pflegegrade mit den jeweils damit verknüpften Leistungen kann aber nur greifen und erfolgreich sein, wenn sichergestellt wird, dass ausreichend Pflegende – von den pflegenden Angehörigen bis hin zur hoch qualifizierten und ggf. spezialisierten Pflegefachperson – vorhanden sind. Perspektivisch bei den Angehörigen, aber schon ganz akut bei den Pflegefachpersonen gibt es ein großes Kapazitätsproblem. Bisher liegen dafür keine politischen Lösungen vor. Der Pflegeberuf ist so unattraktiv wie nie. Immer weniger, nicht nur junge, Menschen wollen in der Pflege unter den heutigen Bedingungen arbeiten. Es ist zu wenig Personal für zu viele Pflegebedürftige vorgesehen! Die Personalschlüssel müssen sich deutlich verbessern. Nur so können Menschen im Beruf gehalten bzw. für diese Tätigkeit zurückgewonnen werden. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung über die Entwicklung und Erprobung eines Personalbemessungsverfahrens durch die Vertragsparteien nach § 113 SGB XI bis 2020 ist zu begrüßen, wird aber zu spät greifen. Es braucht rasch einen Zwischenschritt. Durch weniger Teilzeitarbeit und Rückkehrer in den Beruf ließen sich über Nacht zehntausende Stellen besetzen.
Mehr Unterstützung brauchen auch pflegende Angehörige. Die Versorgungsmöglichkeiten werden immer unübersichtlicher. Entlastungsangebote werden zu wenig angenommen. Es braucht flächendeckend eine unabhängige und fachkompetente Pflegeberatung und -begleitung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.
Angesichts der demographischen Entwicklung mit immer weniger jungen Menschen und der steigenden Lebenserwartung brauchen wir mittelfristig einen ‚Masterplan Pflege‘, um zu gewährleisten, dass auch in zehn Jahren Pflegebedürftige in Deutschland noch versorgt werden können. Dieser Masterplan muss Konzepte für unterschiedlichste Formen der Leistungsangebote beinhalten und eine Antwort darauf geben, wer dann pflegen wird. Wir stehen vor tiefgreifenden Aufgaben, die Pflegereform 2015 ist dabei nur ein erster Schritt.
Quelle: Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK), 12.08.2015 (tB).