Deutscher Pflegerat: „Wer jetzt das Pflegeberufereformgesetz nicht unterstützt, der haftet für die Folgen“

Politik steht bei den professionell Pflegenden im Wort

Berlin (21. Oktober 2016) – Der Deutsche Bundestag zeigt nach wie vor keine Anzeichen dafür, dass es ihm mit der Sicherung der Patientensicherheit und der dafür notwendigen Reform einer neuen, modernen Pflegeausbildung ernst ist. Das für die professionelle Pflege wichtige Pflegeberufereformgesetz liegt weiter nicht zur Beratung in den Ausschüssen vor.

Hierzu erklärt der Präsident des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), Andreas Westerfellhaus:

„Das Aussitzen der für die professionell Pflegenden wichtigsten Entscheidung dieser Legislaturperiode ist die schlechteste aller Lösungen. Die Politik steht bei den professionell Pflegenden im Wort.

Der Deutsche Pflegerat appelliert an die Bundesregierung und an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages einschließlich der Opposition, das Pflegeberufereformgesetz schnell und ohne faule Kompromisse in den Ausschüssen abschließend zu behandeln und unverzüglich im Deutschen Bundestag zu beschließen. Sie alle stehen in der Verantwortung, wenn es um die heutigen und künftigen Fachkräfte in der Pflege geht.

Beugen Sie sich nicht den Arbeitgeber- und Gewerkschaftsinteressen. Wer jetzt das Pflegeberufereformgesetz nicht unterstützt, muss für die sich daraus entstehenden negativen Konsequenzen eintreten und für die Folgen haften. Keiner Berufsgruppe wird so viel in ihrer eigenen Weiterentwicklung reingeredet. Das gibt es weder bei Ärzten und Anwälten, noch im Handwerk.

Die enorme Chance der durch das Gesetz bedingten Weiterentwicklung der Pflegeberufe darf nicht leichtfertig verspielt werden. Das taktische Gezerre zwischen den Parteien muss ein Ende haben.

Das Gesetz ist einer der wesentlichsten Garanten für die Gewährleistung der Patientensicherheit und sichert eine gute und zeitgemäße Pflege. Es ist zugleich einer der wichtigsten Lösungswege zur Behebung des Pflegefachpersonalmangels und führt zu einem enormen Motivationsschub für die professionell Pflegenden.

Die kommende Bundestagswahl wird zeigen, wie sich die Politik gegenüber den professionell Pflegenden und der für diese Berufsgruppe wichtigsten Reform der Legislaturperiode verhalten hat. Das umfängliche Wählerpotential von Pflegeprofession, Pflegebedürftigen und deren Angehörige wird dann darüber entscheiden, was die Politik tatsächlich von den Themen ´Wertschätzung´ und ´Sicherung der pflegerischen Versorgung´ hält.“

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR)

Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.

Präsident des Deutschen Pflegerats ist Andreas Westerfellhaus, Vize-Präsident ist Franz Wagner, Vize-Präsidentin ist Andrea Lemke.

Mitgliedsverbände

Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP); Vereinigung der Hygienefachkräfte der Bundesrepublik Deutschland e.V. (VHD) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
 


Quelle: Deutscher Pflegerat e.V. (DPR) – Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen , 21.10.2016 (tB).

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