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Diakonie Deutschland
Bundesteilhabegesetz: Hilflos zwischen Pflege und Teilhabe
Berlin (28. Juni 2016) – "Wieviel Pflege ein Mensch mit Behinderung bekommt, das hängt künftig von der Wohnform und vom Arbeitsverhältnis ab", kritisiert Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland die heute ins Kabinett eingebrachten Gesetzentwürfe. Sie fordert eine grundsätzliche Abkehr von den Neuregelungen, die für Betroffene eine Verschlechterung darstellen.
Nach dem geplanten Bundesteilhabegesetz und dem parallel beratenen Pflegestärkungsgesetz III sollen Menschen mit Behinderung im häuslichen Umfeld vorrangig Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. "Das würde bedeuten, dass primär Pflegekräfte und Pflegehilfskräfte zuständig sind – und nicht die Fachleute für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung", so Loheide. "Um selbständig im Quartier zu leben, brauchen Menschen mit Behinderung Leistungen der Pflegeversicherung und der Eingliederungshilfe. Die Vorrang-Regelung mache dies praktisch unmöglich." Auch die Regelung für die Wohnstätten für Menschen mit Behinderung kritisiert das Vorstandsmitglied der Diakonie Deutschland nachdrücklich: "Wie kann es sein, dass ein Mensch mit demselben Bedarf im häuslichen Umfeld praktisch nur Leistungen der Pflegeversicherung, im Heim aber praktisch nur Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten soll?", fragt Loheide.
"Die jetzt vorgeschlagenen Regelungen an der Schnittstelle zwischen der Pflegeversicherung und Eingliederungshilfe müssen verändert werden, wenn sie für Menschen mit Behinderungen nicht zu einem Nachteil werden sollen", bekräftigt Loheide. "Pflegeversicherung und Eingliederungshilfe müssen im Sozialrecht ihren gleichen Rang behalten. Der konkrete Leistungsmix muss entsprechend dem individuellen Bedarf vor Ort ausgehandelt werden", fordert Loheide.
Mit ihrer Stellungnahme zum Bundesteilhabegesetz bringt sich die Diakonie konstruktiv in das Verfahren ein. Mit den heute ins Kabinett eingebrachten Gesetzentwürfen sieht sie allerdings eine rote Linie erreicht. Es darf keine Unterstützung nach Kassenlage und "Abschieben in die Pflege" geben. Behinderten Menschen müsse die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben möglich sein. "Hier muss dringend nachgebessert werden", fordert Maria Loheide.
Link
- Die Stellungnahme der Diakonie Deutschland zum Bundesteilhabegesetz finden Sie unter http://www.diakonie.de/gesetz-zur-staerkung-der-teilhabe-und-selbstbestimmung-von-17082.html
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Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband ist der Dachverband der Diakonischen Werke der evangelischen Landes- und Freikirchen sowie der Fachverbände der verschiedensten Arbeitsfelder. Zur Diakonie gehören etwa 30.000 stationäre und ambulante Dienste wie Pflegeheime, Krankenhäuser, Kitas, Beratungsstellen und Sozialstationen mit 470.000 Mitarbeitenden und etwa 700.000 freiwillig Engagierten.
Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband ist wie Brot für die Welt – Evangelischer Entwicklungsdienst Teil des neuen Evangelischen Werkes für Diakonie und Entwicklung.
Quelle: Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband, 28.06.2016 (tB).