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Diakonie fordert Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit
Berlin (19. September 2011) – Nach Ansicht der Diakonie muss es einen Rechtsanspruch auf eine Familienpflegezeit geben. "Der aktuelle Gesetzentwurf muss in der zentralen Frage des Rechtsanspruchs nachgebessert werden. Berufstätige müssen Familienpflegezeiten gesetzlich in Anspruch nehmen können, um Beruf und Pflege zu kombinieren", sagt Diakonie-Präsident Johannes Stockmeier am Montag anlässlich der Öffentlichen Anhörung des Bundestages zum Familienpflegezeitgesetz der Bundesregierung.
Viele Familienangehörige seien parallel zu ihrer häuslichen Pflege auch berufstätig. Der Beruf stelle einen wichtigen Ausgleich zur Pflegetätigkeit dar und erhalte soziale Kontakte. "Angesichts des steigenden Bedarfs nach Pflege können wir es uns aus gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Sicht gar nicht mehr leisten, die mangelnde Vereinbarkeit von Beruf und Pflege weiter zu ignorieren", betont Stockmeier.
Mehr als zwei Drittel der heute 2,34 Millionen pflegebedürftigen Menschen werden im häuslichen Umfeld gepflegt. "Familienangehörige zeigen eine hohe Bereitschaft sich hier zu engagieren, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Dafür hat die Politik angesichts der immer älter werdenden Gesellschaft zu sorgen, unter anderem durch einen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit."
Nach Ansicht der Diakonie müsse die Familienpflegezeit integriert werden in ein Gesamtkonzept der pflegerischen Versorgung in der Langzeitpflege. Nur so könne sie zur Entlastung der pflegenden Angehörigen und zur Stabilisierung von häuslichen Pflege-Arrangements beitragen. Hierzu zählen ein System von wohnortnahen Angeboten, ambulante Pflege, eine verbesserte Beratung von pflegenden Angehörigen, aber auch ein Anspruch auf Rehabilitations- und Präventionsmaßnahmen für pflegende Angehörige, der Ausbau von innovativen Wohn- und Begleitungsformen und eine verbesserte Alterssicherung für pflegende Angehörige.
Die sozialpolitischen Positionen der Diakonie zur Unterstützung von pflegenden Angehörigen finden sich unter http://www.diakonie.de/stellungnahmen-990-unterstuetzung-von-pflegenden-angehoerigen-8337.htm
Quelle: Diakonisches Werk der EKD e.V, 19.09.2011 (tB).