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Die Geburt der Richtlinie 63 ist geschafft
Jetzt zählt die Ausgestaltung
Berlin (23. Februar 2012) – Gerade mal fünf Tage nach der Verabschiedung der Richtlinie 63 durch das Bundesministerium für Gesundheit führte der Bundesverband Pflegemanagement eine erste Veranstaltung dazu in Berlin durch. Namhafte Referenten appellierten an die über einhundert anwesenden Repräsentanten aus den Partnerorganisationen, sich an den Modellvorhaben zu beteiligen. Durch die großen Gestaltungsräume hänge jetzt alles von den Modellpartnern ab, ob und wie die neugeborene Richtlinie wachsen und sich entwickeln wird.
Berlin, 23. Februar 2012. Bei der Richtlinie nach § 63 (3c) SGB V geht es um die Erweiterung des Aufgabenspektrums für beruflich Pflegende und somit um die Chance, in bestimmten Teilbereichen heilkundlich tätig zu werden. Im Mittelpunkt steht dabei die Realisierung einer neuen Arbeitsteilung zwischen den Professionen Arzt und Pflege, die den Anforderungen eines zunehmend komplexer werdenden Versorgungsgeschehens in unserer Gesellschaft gerecht werden soll.
Aus qualifizierten Berufsangehörigen der Kranken- und Altenpflege werden auf Basis der Richtlinie teil-selbständige Leistungserbringer für die Versorgung von Patienten mit den Diagnosen: Diabetes mellitus Typ 1 und 2, Chronische Wunden, Demenz und Hypertonus. Entsprechend wurde bei der Veranstaltung ein besonderes Augenmerk auf die unterschiedlichen Perspektiven der fachlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Aufgaben- und Verantwortungsübernahme gelegt.
Mögliche erste Schritte wurden unter aktiver Beteiligung des Plenums bereits intensiv erörtert. So zum Beispiel die Festlegung der Bestandteile, die für die Vertragsgestaltungen wichtig sind oder wie Strukturen, Verfahren und Erfahrungen bestehender Netzwerke genutzt werden könnten.
Damit Modellprojekte baldmöglichst flächendeckend initiiert werden können, engagieren sich heute schon einige Landesgruppen des Bundesverbands Pflegemanagement. Die Landesgruppe Nordrhein-Westfalen bietet dazu in Kürze eine Regionalveranstaltung an.
Weitere Informationen
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/49231
http://www.deutscher-pflegerat.de
http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/1401/
Quelle: Bundesverband Pflegemanagement, 23.02.2012 (tB).