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DPR fordert politische Unterstützung für den notwendigen Paradigmenwechsel in der Versorgung
Berlin (18. März 2011) – Der Deutsche Pflegerat, Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens e.V. (DPR), setzt sich für eine bessere Effizienz der Gesundheitsversorgung in Deutschland ein. Teil dieser Diskussion ist die Frage der Verteilung von Tätigkeiten und Aufgaben und die Übertragung von Aufgaben zwischen den Gesundheitsberufen.
Eine besondere Rolle – neben allen Diskussionen um die Delegation von Aufgaben – spielt hier der vom Gesetzgeber in 2008 verabschiedete § 63 Abs. 3c SGB V, mit dem der Gemeinsame Bundesausschuss beauftragt wird, zu benennen, für welche ärztlichen Tätigkeiten Modelle ermöglicht werden sollen. Bei diesen Tätigkeiten handelt es sich laut der Begründung zum Gesetzestext zum § 63 SGB V um die selbstständige Ausübung von Heilkunde durch die Gesundheits- und Krankenpflege-, die Gesundheits- und Kinderkrankenpflege- und die Altenpflegeberufe.
Die Diskussion um die Neuverteilung von Aufgaben, aber auch Zuständigkeiten und Kompetenzen muss sich orientieren an den Interessen und Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger und nicht an einem leider immer wieder anzutreffenden „Besitzstandswahrungs- und Standesdenken“.
Der DPR setzt sich dafür ein, dass alle Gesundheitsberufe nach ihren Kompetenzen und Qualifikationen zusammenwirken, um einen optimalen Beitrag zur Versorgung zu erbringen. Kompetenzprofile einzelner Gesundheitsberufe entwickeln sich und unterliegen einer Veränderung im Laufe der Zeit. Der DPR legt Wert auf die Feststellung, dass sich die Profile der unterschiedlichen Gesundheitsberufe aber weiterhin unterscheiden, wobei es Überschneidungen geben kann. Vor diesem Hintergrund ist die Gleichsetzung von Pflegefachkräften – Angehörigen eines Heilberufes – mit medizinischen Fachangestellten, ein immer noch kaufmännisch geprägter Beruf, die von ärztlicher Seite versucht wird, abzulehnen.
Der Deutsche Pflegerat fordert politische Unterstützung bei der Umsetzung des notwendigen Paradigmenwechsels ín der Versorgung ein, wie dieser bereits im Gutachten des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen angemahnt wurde.
Quelle: Deutscher Pflegerat (DPR), 18.03.2011 (tB).