GKV-Spitzenverband

Kliniken erhalten 2017 mehr Geld als nötig

Berlin (30. September 2016) – Die Überweisungen der Krankenkassen an die Kliniken werden im kommenden Jahr rund 700 Millionen Euro über deren Kostensteigerungen liegen. Das Statistische Bundesamt veröffentlichte heute die Daten zur Kostenentwicklung. Ursächlich für die Überzahlung ist eine besondere gesetzliche Regelung, die bereits in den letzten Jahren zu unbegründeten Zusatzzahlungen aus den Portemonnaies der Beitragszahler geführt hat.

„Wir erwarten, dass die Kliniken nicht länger auf Kosten des Personals sparen, sondern endlich genügend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einstellen. Schließlich werden die Personalkosten inklusive der Tarifabschlüsse voll und ganz durch die Krankenkassen getragen“, so Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes.

„Die von den Krankenhausverbänden beklagte Tarifschere ist ein Märchen, das den Fakten nicht standhält“, so v. Stackelberg weiter. „Die Meistbegünstigungsklausel spült sogar zusätzliches Geld in die Kassen der Krankenhäuser. Selbstverständlich finanzieren die gesetzlichen Krankenkassen die allgemeinen Kostensteigerungen der Kliniken, doch die sogenannte Meistbegünstigungsklausel muss dringend korrigiert werden.“

Anders als Krankenhausvertreter behaupten, werden Steigerungen bei den Betriebskosten nicht nur vollumfänglich durch die Kassen finanziert, sie werden seit Jahren überbezahlt. Verantwortlich dafür ist ein falscher gesetzlich vorgeschriebener Mechanismus für die Preisfestsetzung.


Meistbegünstigungsklausel zulasten der Beitragszahler

Wie in jedem September hat das statistische Bundesamt heute den sogenannten Orientierungswert veröffentlicht, der die reale Kostenentwicklung im Krankenhaus abbildet. Da die Ausgaben für Personal als größter Punkt der Betriebskosten darin enthalten sind, deckt der Orientierungswert auch sämtliche Tarifsteigerungen ab. Das Problem ist eine Sonderregelung: Liegt der Orientierungswert unter der Grundlohnrate (Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen aller Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung), erhalten die Krankenhäuser automatisch den höheren Wert entsprechend der Grundlohnrate – auch wenn es dafür weder sachliche noch fachliche Argumente gibt. Diese sogenannte Meistbegünstigungsklausel geht einseitig zulasten der Beitragszahler.

Relevant für 2017 ist der heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Orientierungswert in Höhe von 1,54 Prozent. Der Wert setzt sich zusammen aus einer Lohnsteigerung von 2,39 Prozent und einer Sachkostensteigerung von 0,19 Prozent. Die Grundlohnrate lag dagegen fast einen Prozentpunkt höher bei 2,5 Prozent. Da statt des tatsächlichen Preisanstiegs die höhere Grundlohnrate greift, erhalten die Krankenhäuser im Jahr 2017 ca. 700 Mio Euro mehr als sie für den Ausgleich der höheren Kosten aufgrund der Preisentwicklung inkl. der Tarifsteigerungen benötigen.


Im kommenden Jahr rund 4 % Ausgabensteigerungen

Das Jahr 2017 wird abermals ein Rekordausgabenjahr für die GKV im Krankenhausbereich. Zusätzlich zu den 700 Millionen über die Meistbegünstigungsklausel bekommen die Krankenhäuser Geld für die zusätzlichen Leistungen – auch wenn diese durch zum Teil medizinisch zweifelhafte Mengenentwicklungen entstehen. Darüber hinaus fließen den Kliniken Sondermittel über das Pflege- und Hygieneprogramm zu.

Bereits in den beiden Vorjahren hat der Mechanismus der Meistbegünstigungsklausel den Krankenhäusern unberechtigte Mehreinnahmen in einer Größenordnung von rund einer Milliarde Euro beschert (2014: 500 Mio.; 2015: 700 Mio. 2016: 1 Mrd. Euro).


Dokumente und Links


Quelle: GKV-Spitzenverband , 30.09.2016 (tB).

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