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Grünes Licht vom BMG
ASV-Richtlinie genehmigt
Berlin (10. Juli 2013) – Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die Erstfassung der Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) genehmigt. Bis auf eine Auflage des BMG, nämlich ein Regelungsdetail der Richtlinie dahingehend zu ändern, dass bindende Handlungsanweisungen an die erweiterten Landesausschüsse entfallen, kann die neue Richtlinie somit unverändert in Kraft treten. Diese Änderung soll der G-BA bis zum Beschluss der ersten Konkretisierung einer Indikation vornehmen.
„Ambulante spezialfachärztliche Versorgung ist Teamleistung. Mit einer entsprechenden Regelung wollten wir ein unbemerktes „Abbröckeln“ eines ASV-Teams bei Ausscheiden eines Teammitglieds oder unbefriedigende Dauer-Vertretungslösungen verhindern. Ich denke, das werden die für die Zulassung von ASV zuständigen erweiterten Landesausschüsse genauso sehen. Die Struktur- und Prozessqualitätsanforderungen des G-BA in Sachen Teambildung sind zwingend zu erfüllende Voraussetzungen für die ASV-Berechtigung“, sagte Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied im G-BA und Vorsitzende des zuständigen Unterausschusses. „Die Genehmigung des BMG gibt uns Rückenwind für die Fertigstellung der ersten Konkretisierungen. Wir arbeiten mit Hochdruck an den Indikationen Gastrointestinal-Tumoren und Tuberkulose.“
Die ASV-Richtlinie gibt den formalen Rahmen für den neuen, sektorenübergreifenden Versorgungsbereich vor und regelt die Anforderungen an die ASV, die grundsätzlich für alle in den Anlagen konkretisierten schweren Verlaufsformen von Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen, seltenen Erkrankungen und Erkrankungszuständen mit entsprechend geringen Fallzahlen sowie hochspezialisierten Leistungen gleichermaßen gelten (§ 116b SGB V).
Der Beschlusstext, die dazugehörigen Erläuterungen sowie die Nichtbeanstandung des BMG für den allgemeinen Paragrafenteil der ASV-Richtlinie sind auf folgender Seite im Internet veröffentlicht:
http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/1706/
Weiterführende Informationen
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Beschluss zu dieser Pressemitteilung: Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V – ASV-RL – http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/1706/
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Zuständiger Unterausschuss: Unterausschuss Ambulante spezialfachärztliche Versorgung – http://www.g-ba.de/institution/struktur/unterausschuesse/4/
Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), 10.07.2013 (tB).