BMG

Kabinett beschließt Bericht der Bundesregierung über die Durchführung der unabhängigen Verbraucher- und Patientenberatung

 

Berlin (10. April 2013) – Das Bundeskabinett hat heute den Bericht der Bundesregierung über die Durchführung der unabhängigen Verbraucher- und Patientenberatung nach § 65b Absatz 3 SGB V beschlossen. Patientenorientierung und Transparenz im Gesundheitswesen sind wichtige Ziele der Bundesregierung. Damit bei der medizinischen Versorgung das Wohl der Patientinnen und Patienten im Mittelpunkt steht, ist es von großer Bedeutung, dass sie ihre Rechte gegenüber den Krankenkassen und Leistungserbringern möglichst selbständig wahrnehmen. Um sie dabei zu unterstützen, steht ihnen seit Anfang 2011 die unabhängige Verbraucher- und Patientenberatung als reguläres Angebot der Krankenkassen zur Verfügung. Zuvor war sie modellhaft erprobt worden.

Bei der „Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD)“ erhalten Patientinnen und Patienten kostenfrei und qualitätsgesichert Antworten auf Fragen zur Gesundheit und zur Behandlung, aber auch zu gesundheitsrechtlichen Belangen. Das sind z.B. Fragen zu Behandlungsmethoden, zu Rechten als Patient bei der Behandlung oder bei dem Verdacht auf einen Behandlungsfehler. Auch mit Fragen zum Gesundheitssystem etwa im Zusammenhang mit einem Kassenwechsel oder der Suche nach einer Adresse für ein Behandlungsangebot können sich die Patientinnen und Patienten an die unabhängige Verbraucher- und Patientenberatung wenden. Für ihre Anliegen steht den Patientinnen und Patienten eine telefonische Beratungsmöglichkeit zur Verfügung, oder sie können sich in einer von bundesweit 21 Beratungsstellen vor Ort beraten lassen. Das unabhängige Beratungsangebot ergänzt die Beratung durch Träger sozialer Leistungen wie z.B. Krankenkassen und Pflegestützpunkte.

Zwei Jahre unabhängige Verbraucher- und Patientenberatung haben gezeigt, dass sich das Angebot der unabhängigen Patientenberatung bewährt hat, denn Patientinnen und Patienten können sich hier in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen qualitätsgesichert und kostenfrei informieren und beraten lassen. Die Beratung erfolgt auf einem qualitativ hohen Niveau und Ratsuchende nehmen das Beratungsangebot gerne in Anspruch. Nutzerinnen und Nutzer fühlen sich inhaltlich informativ und korrekt beraten. Nach ihrer Einschätzung erfolgt die Beratung neutral, freundlich und verständlich sowie zuverlässig.

Der Bericht wird zunächst dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet und dann zu gegebener Zeit veröffentlicht.


Informationen zur UPD finden Sie hier:

 

 


 

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit (BMG), 10.04.2013 (tB).

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