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MdS
Pflege-TÜV muss komplett erneuert werden
Essen (3. Juni 2016) – "Alle Beteiligten sind sich einig, dass die Pflegenoten in der aktuellen Form den Verbrauchern keine ausreichende Aussagefähigkeit bieten. Ursache des Problems ist, dass die vom MDK festgestellten Prüfergebnisse nicht vollständig und beschönigend in den Pflegenoten dargestellt werden. Somit werden vom MDK festgestellte Missstände nur auf den zweiten Blick erkennbar.
Eine Änderung der Pflegenoten war in den bisherigen paritätischen Entscheidungsstrukturen der Verbände der Leistungserbringer und der Pflegekassen nicht umsetzbar. Es ist richtig, die Transparenzdarstellung im neuen Pflegequalitätsausschuss grundlegend zu überarbeiten. Am Ende sollte ein sorgfältig erarbeitetes und für den Verbraucher nachvollziehbares Bewertungssystem herauskommen.
Es ist ebenso richtig und wichtig, die Qualitätsprüfungen durch den MDK aufrecht zu erhalten. Denn die MDK-Prüfungen bieten mehr Informationen als bislang in den Pflegenoten wiedergegeben wird. Stellt der MDK Missstände oder Schwächen fest, so werden diese in den Transparenzkriterien veröffentlicht. Gleichzeitig beraten die MDK-Prüfer die Einrichtung mit dem Ziel, Verbesserungen einzuleiten. Es ist jedoch falsch, bei jedem festgestellten Mangel daraus zu schließen, dass die Qualität eines Heims insgesamt mangelhaft ist. In den heutigen Veröffentlichungen wird dies zum Teil verkürzt dargestellt. Daher müssen die von Correctiv veröffentlichten Daten sorgsam interpretiert werden.
Kern der MDK-Prüfung ist die Inaugenscheinnahme von pflegebedürftigen Menschen bei denen sich die Prüfer ganz konkret ansehen, wie gut sie gepflegt wurden. Es trifft nicht zu, dass der MDK seine Prüfung auf die Dokumentation beschränkt."
Fragen und Antworten zu den MDK-Pflege-Qualitätsprüfungen finden Sie unten zum Download.
Der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) berät den GKV-Spitzenverband in medizinischen und pflegerischen Fragen. Er koordiniert und fördert die Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der MDK. Dabei geht es zum Beispiel um bundesweit einheitliche Kriterien für die Begutachtung.
Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) begutachten Antragsteller auf Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung im Auftrag der Krankenkassen. Die MDK führen zudem Qualitätsprüfungen in Pflegeheimen und ambulanten Diensten durch.
Weitere Informationen
- Fragen und Antworten zu den MDK-Pflege-Qualitätsprüfungen : https://www.mds-ev.de/uploads/media/downloads/Fragen_und_Antworten_Pflege_Qualitaetspruefungen.pdf
Quelle: Medizinischer Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS), 03.6.2016 (tB).