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Mehr Informationen – Qualitätsberichte der Krankenhäuser künftig mit 182 Indikatoren
G-BA setzt AQUA-Empfehlungen um
Göttingen (22. Juni 2011) – Die Krankenhäuser in Deutschland werden die Qualität ihrer Behandlungen künftig umfassender darstellen als bisher. Ein aktueller Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) erhöht die Anzahl der zu veröffentlichenden Qualitätsindikatoren in den Krankenhausberichten deutlich. Der G-BA folgte bei der Auswahl den Empfehlungen des AQUA-Instituts.
Demnach werden in den gesetzlich vorgeschriebenen strukturierten Qualitätsberichten der Krankenhäuser künftig aus 25 Leistungsbereichen bis zu 182 Indikatoren dargestellt, bisher waren es lediglich bis zu 28 Indikatoren. Hierbei handelt es sich um Daten über die Qualität der Leistungserbringung in allen zugelassenen deutschen Krankenhäusern. Die Qualität wird bundesweit verpflichtend über Qualitätsindikatoren sichtbar gemacht. Der aktuelle G-BA-Beschluss legt fest, welche dieser qualitätsrelevanten Daten in die neuen Qualitätsberichte der Krankenhäuser über das Jahr 2010 einfließen, bis zum 31. Januar 2012 im Internet veröffentlicht und damit spätestens ab Februar 2012 vollständig über Suchmaschinen der Krankenkassenverbände und anderer Organisationen im Netz zu finden sein werden.
Zu den neuen Indikatoren, die künftig im Internet veröffentlicht werden, gehören zum Beispiel die Beweglichkeit nach Erstimplantation von Knie-Endoprothesen oder die Zahl der Patientinnen und Patienten, die nach einer solchen Operation wegen Komplikationen erneut operiert werden mussten. Ebenfalls neu ist zum Beispiel auch die Veröffentlichung der Anzahl von Wundinfektionen nach Einsatz neuer Hüftgelenke oder die Zahl der Neugeborenen, bei denen direkt nach der Geburt besonders schlechte Werte gemessen wurden, die einen Hinweis auf eine Notlage unter der Geburt geben können.
Seit 2005 erhöht und verbessert der G-BA kontinuierlich den Informationsgehalt der Qualitätsberichte. Der aktuelle Beschluss stellt einen weiteren erheblichen Fortschritt dar“, sagte Dr. Josef Siebig, unparteiisches Mitglied im G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Qualitätssicherung.
„Die Patienten und auch die einweisenden Ärzte können sich damit ein sehr viel genaueres Bild von den Leistungen der Krankenhäuser machen. Allerdings müssen die bereitgestellten Informationen patientengerecht aufbereitet werden, so dass sie auch von Nicht-Medizinern verstanden werden. An dieser Stelle sehen wir noch Verbesserungsbedarf“, sagte Prof. Joachim Szecsenyi, Geschäftsführer des AQUA-Instituts.
Ende Oktober 2010 erhielt das AQUA-Institut vom G-BA den Auftrag, alle Qualitätsindikatoren aus der externen stationären Qualitätssicherung hinsichtlich ihrer Eignung zur Veröffentlichung in den Qualitätsberichten der Krankenhäuser zu überprüfen. Mit Unterstützung der Experten der Bundesfachgruppen wurden alle Qualitätsindikatoren und Kennzahlen neu bewertet. Zusätzlich wurde eine statistische Prüfung vorgenommen, sowie eine zusammenfassende Bewertung durch eine AQUA-Expertengruppe. Die Ergebnisse sind auf folgender Seite veröffentlicht: www.sqg.de
Seit dem Jahr 2005 sind Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet, regelmäßig strukturierte Qualitätsberichte zu veröffentlichen. Diese sollen der Information von Patientinnen und Patienten sowie den einweisenden Ärztinnen und Ärzten dienen. Krankenkassen können Auswertungen vornehmen und für ihre Versicherten Empfehlungen aussprechen. Für Krankenhäuser eröffnen sie die Möglichkeit, ihre Leistungen und Qualität darzustellen und damit um das Vertrauen der Patientinnen und Patienten zu werben.
Hintergrund zum AQUA-Institut
Das AQUA-Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH ist ein interessenunabhängiges und neutrales Dienstleistungsunternehmen. Verankert im wissenschaftlichen Umfeld, hat es sich auf Qualitätsförderungsprojekte im Gesundheitswesen spezialisiert. Seit Ende 2009 setzt das AQUA-Institut im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) den Aufbau einer bundesweiten und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung im Gesundheitswesen gem. § 137a SGB V um.
Hintergrund zum Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA)
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für etwa 70 Millionen Versicherte. Der G-BA legt fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV übernommen werden. Rechtsgrundlage für die Arbeit des G-BA ist das Fünfte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V). Entsprechend der Patientenbeteiligungsverordnung nehmen Patientenvertreter und Patientenvertreterinnen an den Beratungen des G-BA mitberatend teil und haben ein Antragsrecht.
Den gesundheitspolitischen Rahmen der medizinischen Versorgung in Deutschland gibt das Parlament durch Gesetze vor. Aufgabe des G-BA ist es, innerhalb dieses Rahmens einheitliche Vorgaben für die konkrete Umsetzung in der Praxis zu beschließen. Die von ihm beschlossenen Richtlinien haben den Charakter untergesetzlicher Normen und sind für alle Akteure der GKV bindend.
Bei seinen Entscheidungen berücksichtigt der G-BA den allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse und untersucht den diagnostischen oder therapeutischen Nutzen, die medizinische Notwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit einer Leistung aus dem Pflichtkatalog der Krankenkassen. Zudem hat der G-BA weitere wichtige Aufgaben im Bereich des Qualitätsmanagements und der Qualitätssicherung in der ambulanten und stationären Versorgung.
Quelle: Aqua-Institut, 22.06.2011 (tB).