Pflege-Neuausrichtungsgesetz

Weniger Bürokratie für Pflegedienste beschlossen

 

Berlin (30.Juni 2012) – „Es sind zwei wesentliche Punkte zur Entbürokratisierung der ambulanten Pflege, die in letzter Minute noch mit Hilfe von Änderungsanträgen der Regierungskoalition in den jetzt verabschiedeten Gesetzentwurf des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes hineingekommen sind“, äußert sich Thomas Meißner, Vorstandsmitglied des Berliner AnbieterVerbandes qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG) zuversichtlich. „Unsere Gespräche mit der vom Bundesministerium für Gesundheit beauftragten Ombudsfrau zur Entbürokratisierung der Pflege haben sich gelohnt“.

 

So soll künftig eine vertragsärztliche Verordnung für Hilfsmittel für die Beantragung von Leistungen nur erforderlich sein, soweit eine erstmalige oder erneute ärztliche Diagnose oder Therapieentscheidung medizinisch geboten ist. Weiter könne ein Verzicht auf die vertragsärztliche Verordnung auch bei dauerhaft benötigten zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln in Betracht kommen, heißt es in der Antragsbegründung der Koalition.

 

Ein zweiter wesentlicher Punkt betrifft die Gewährleistung einer im ganzen Bundesgebiet qualitativ gleichwertigen Versorgung mit häuslicher Krankenpflege. Zum einen muss jetzt bis zum 1. Juli 2013 die seit 1996 fällige gemeinsame Rahmenempfehlung über die einheitliche Versorgung mit häuslicher Krankenpflege vereinbart werden. Zum anderen wurden die Rahmenempfehlungspartner verpflichtet, in den Empfehlungen die wesentlichen Grundsätze zum Verfahren der Prüfung der Leistungspflicht der Krankenkassen sowie zum Abrechnungsverfahren einschließlich der für diese Zwecke jeweils zu übermittelnden Daten zu vereinbaren. Eine unterschiedliche Bewilligungspraxis der Krankenkassen soll somit künftig vermieden werden.

 

„Beide Punkte vereinfachen für ambulante Pflegedienste die Versorgungsprozesse. Der Aufwand mit wiederkehrenden Verordnungen für den gleichen Patienten wird so hoffentlich bald der Vergangenheit angehören“, betont Meißner: „Weiter entlastet eine einheitliche Bewilligungspraxis bei der häuslichen Krankenpflege die Pflegedienste enorm“. Meißner appelliert an die Selbstverwaltung aus Krankenkassen und Leistungserbringer, die gesetzgeberischen Vorgaben im Sinne der Entbürokratisierung so wie vom Gesetzgeber gewollt umzusetzen.

 

Dagegen als zu bürokratisch abgelehnt wird seitens des AVG die beschlossene Einführung eines Wahlsystems von Zeit- und Pauschalvergütungen für den Pflegebedürftigen und dessen Umsetzung durch den Pflegedienst.

 

 

AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG)

Berufsstandsvertretung für ambulante und teilstationäre Pflege

 

Schönholzer Str. 3, 13187 Berlin

Telefon: (0 30) 49 90 53 80

Telefax: (0 30) 49 90 53 88

 

Internet: www.avg-ev.com

 

 


Quelle: AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG), 30.06.2012 (tB).

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