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Pflegetransparenzgesetz kriminalisiert den Pflegeberuf
Bundesforum Ambulante Pflege schickt Offenen Brief an Bundesminister Rösler
Krefeld (10. März 2011) – Am 8. März 2011 hat sich das Bundesforum Ambulante Pflege in einem Offenen Brief an Bundesminister Rösler gewandt und ihn aufgefordert, die Veröffentlichung von Pflegenoten auszusetzen. Die aktuelle Handhabung des Pflegetransparenzgesetzes kriminalisiere eine ganze Berufsgruppe und bringe nicht den gewünschten Effekt – die Vergleichbarkeit von Pflegebetrieben.
In dem Schreiben an Dr. Philipp Rösler fordert das Bundesforum Ambulante Pflege:
-
mehr Wertschätzung und Respekt für die professionelle Pflege,
-
sofortige Aussetzung der Veröffentlichung der Pflegenoten,
-
einen sinnvollen und wirtschaftlichen Einsatz der Versicherungsbeiträge.
Seit 2008 finden durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) Qualitätsprüfungen auf Grundlage der Pflegetransparenzvereinbarung statt. Regelprüfungen finden bei ambulanten Pflegediensten und in Pflegeheimen unangemeldet statt. In den Augen des Bundesforum Ambulante Pflege ist dies eine unangemessene und unwürdige Vorgehensweise, die den pflegerischen und betrieblichen Alltag in einem nicht zu akzeptierenden Ausmaß beeinträchtigt. Durch diese Art der Prüfung wird eine ganze Berufsgruppe unter Generalverdacht gestellt, gefährliche Pflege durchzuführen. Pflegefachkräften wird somit grundsätzlich unlauteres Handeln unterstellt.
Ali Celik, Sprecher des Bundesforum Ambulante Pflege, sagt: „In Artikel 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland steht, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Unsere Erfahrungen mit dem Pflegetransparenzverfahren geben allerdings Anlass zu der Frage, ob denn dieses Grundrecht auch für die in der Pflege tätigen Menschen Gültigkeit hat.“
Es ist daher nur noch eine Frage der Zeit, bis aufgrund fehlender Wertschätzung dieser Berufsgruppe noch mehr Pflegefachkräfte aus dem Beruf aus- bzw. nicht einsteigen werden.
Ein weiterer Kritikpunkt des Bundesforum Ambulante Pflege: Die Prüfkosten werden aus den Versicherungsbeiträgen finanziert. Pro Prüfung fallen Kosten in Höhe von EUR 4.500 an (Quelle: Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. vom 24.02.2009). Bei wenigstens 22.500 zu prüfenden Einrichtungen sind schnell über EUR 100 Millionen pro Jahr ausgegeben – Geld, das pflegebedürftige Menschen gut gebrauchen könnten.
Quelle: Bundesforum Ambulante Pflege, 10.03.2011 (tB).