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Strukturelle Benachteiligung
Krankenhaus-Rettungspaket benachteiligt Universitätskliniken
Berlin (25. März 2013) – Die Hilfsgelder für Krankenhäuser richten sich nicht nach dem Aufwand der Kliniken für die Behandlung ihrer Patienten. Dies verschärft die strukturelle Benachteiligung der Universitätsklinika als Anbieter von Hochleistungsmedizin. Egal ob es sich um Schwerstkrebskranke oder um Blindarmoperationen handelt, die Regierungskoalition verteilt das Geld mit der Gießkanne pro Fall. Damit führt sie die Logik des Fallpauschalensystems, das nach der Schwere des Falls unterscheidet, ad absurdum.
Obwohl die Schere zwischen steigenden Kosten und sinkenden Erlösen ein grundsätzliches Problem der Krankenhausfinanzierung ist, wird das nun ver-sprochene Geld nach zwei Jahren wieder abgezogen. Wichtige Ansätze für die erforderliche Anpassung des grundsätzlich richtigen Fallpauschalensystems bleiben aus. „Mit diesem vermeintlichen Konzept wird die Beerdigung des deutschen DRG-Systems durch die Regierungskoalition eingeläutet. Damit endet auch der letzte Lichtblick in 20 Jahren gescheiterter Krankenhauspolitik“, so Rüdiger Strehl, Generalsekretär des VUD.
Die 33 deutschen Uniklinika mit ihren 180.000 Mitarbeitern vereinen Forschung, Lehre und Krankenversorgung. Ihre Stimme im politischen Prozess ist der Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD).
Quelle: Verband der Universitätsklinika Deutschlands e.V. (VUD), 25.03.2013 (tB).