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Bundestag für Verlängerung der Übergangsfrist
Wahlfreiheit bei Hilfsmitteln weiterhin in Gefahr
Berlin (22. Oktober 2008) – Der Bundestag hat am 17. Oktober Nachbesserungen zu den Regelungen der Gesundheitsreform (GKV-WSG) im Hilfsmittelbereich verabschiedet. Kurzzeitig können viele gesetzlich krankenversicherte Hilfsmittelnutzer aufatmen. Mit der Verlängerung der Übergangsfrist um ein weiteres Jahr ist in den meisten Fällen eine Versorgung durch die gewohnten Leistungserbringer noch bis zum 31. Dezember 2009 möglich. Dennoch ist die Wahlfreiheit bei Hilfsmitteln weiterhin in Gefahr. Nach wie vor haben die Krankenkassen die Möglichkeit, die Versorgung ihrer Versicherten mit medizinischen Hilfsmitteln öffentlich auszuschreiben und an einen exklusiven Vertragspartner zu vergeben. Entscheidet sich die Krankenkasse für eine Ausschreibung, bleibt dem Patienten keine Wahl. Entweder er akzeptiert die Versorgung durch den exklusiven Vertragspartner der Kasse oder er muss gegebenenfalls seine Hilfsmittelversorgung komplett aus eigener Tasche bezahlen.
Nach den nun beschlossenen Änderungen sind die Krankenkassen allerdings nicht mehr zwingend zu Ausschreibungen verpflichtet. Alternativ können sie gleichberechtigt Verträge aushandeln, zu denen alle qualifizierten Versorgungspartner bei Interesse beitreten können. In diesem Fall bleibt für die Patienten zumindest die Wahlmöglichkeit zwischen mehreren Leistungserbringern erhalten. Ob die Krankenkassen diese Alternative zu Ausschreibungen im Sinne der Versicherten nutzen, bleibt allein ihnen überlassen.
Betroffenen-Vertreter zeigen sich skeptisch. "Die ersten Erfahrungen mit Hilfsmittelausschreibungen zeigen, dass der Patient dabei auf der Strecke bleibt. Bei Qualität, individueller Betreuung und Beratung wird knallhart gespart", kommentiert Hartwig Eisel von der Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin e.V. und Mitstreiter im Aktionsbündnis "meine Wahl!". "Wir appellieren nachdrücklich an die Krankenkassen, jene kurzfristigen Preiseffekte, die sich möglicherweise mit Ausschreibungen erzielen lassen, nicht über nachhaltige, am Wohl des Patienten orientierte Lösungen zu stellen. Das Recht der Versicherten auf Mitbestimmung muss auf jeden Fall respektiert werden."
Auch wenn keine Zustimmungspflicht durch den Bundesrat besteht, wird die Länderkammer das neue Gesetz voraussichtlich am 7. November beraten. Neben der Verlängerung der Übergangsfrist und der Lockerung der Ausschreibungsregelung soll der Spitzenverband Bund der Krankenkassen in Abstimmung mit Dachorganisationen der Leistungserbringer definieren, in welchen Fällen Ausschreibungen zweckmäßig sind. Außerdem ist ein Präqualifizierungsverfahren vorgesehen, um ein Mindestmaß an Qualität festzuschreiben und Bürokratie abzubauen. Auch soll es zukünftig eine Informationspflicht der Krankenkassen über Vertragsinhalte und ein Beitrittsrecht zu bestehenden Verträgen geben.
Quelle: Presseinformation des Aktionsbüros »meine Wahl!« (tB).