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Zweitmeinungsverfahren muss Patienten und Ärzten dienen
AstraZeneca sieht Bedarf für Richtlinie mit Augenmaß
Wedel (06.06.2008) – Mit großer Aufmerksamkeit beobachtet das forschende Pharmaunternehmen AstraZeneca Deutschland die derzeitige Entwicklung des Zweitmeinungsverfahrens. Dieses ist Teil der letzten Gesundheitsreform und regelt im aktuellen Richtlinienentwurf des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), dass insbesondere Arzneimittel mit hohen Jahrestherapiekosten oder hohem Risikopotenzial von einem behandelnden Arzt nur nach Rücksprache mit einem "Arzt für besondere Arzneimitteltherapie" verordnet werden dürfen. In der aktuellen Richtlinie wurden sechs Wirkstoffe für das Zweitmeinungsverfahren ausgewählt, das ab 1. Januar 2009 in die Umsetzung geht.
"Natürlich ist es richtig, sowohl die Qualität, die Sicherheit der Patienten und die Wirtschaftlichkeit des Gesundheitssystems zu steigern", erläuterte Henning Anders, Mitglied der Geschäftsleitung von AstraZeneca Deutschland. "Es erscheint jedoch fraglich, ob das Zweitmeinungsverfahren in der derzeit angedachten Form diesen Zielen dient." Anders äußerte sich aus Anlass des "Hauptstadtkongresses 2008 Medizin und Gesundheit" in Berlin.
Als besonders problematisch empfindet Anders, dass die Erfahrungen in anderen Ländern bisher nur einen kurzfristigen Spareffekt durch das Zweitmeinungsverfahren abbilden konnten. "Stattdessen ist eine Beeinträchtigung des Vertrauensverhältnisses zwischen Erstverordner und Patienten sowie ein hoher bürokratischer Aufwand zu beobachten", so Anders weiter.
Der G-BA hat am 15. Mai 2008 beschlossen, für das vorgesehene Zweitmeinungsverfahren für die Verordnung besonderer Arzneimittel das Stellungnahmeverfahren einzuleiten. Die verschiedenen Verbände der Arzneimittelindustrie sowie die Bundesärztekammer sind bis zum 17. Juni 2008 aufgerufen, Ihre Stellungnahmen zum Zweitmeinungsverfahren beim G-BA einzureichen.