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Deutscher Pflegerat fordert schnellere Lösungen als die bislang vorgelegten
500.000 professionell Pflegende werden in den nächsten 12 Jahren in Rente gehen
Berlin (9. März 2021) — Zwischen Anfang April und Ende Juli 2020 sind rund 9.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Pflegeberuf ausgeschieden. Das melden die Zeitungen der Funke Mediengruppe unter Berufung auf bislang unveröffentlichte Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA). Letztere hat die Bundestagsfraktion Die Linke angefragt. Hierzu äußerte sich heute in Berlin Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):
„Bereits vor der Corona-Pandemie waren die professionell Pflegenden hohen Arbeitsbelastungen ausgesetzt. Der Ausstiegswunsch aus dem Beruf war bereits damals vor allem bei Pflegefachpersonen bekannt.
Die Corona-Pandemie hat weitere, enorme physische und psychische Belastungen bei der Profession Pflege verursacht.
Überhört wurden unsere seit mehr als 10 Jahren vorgetragenen Warnungen, dass die Pflege mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benötigt. Und dass es genau dieser Punkt ist, der maßgeblich darüber entscheidet, ob die Profession im Beruf bleibt oder auch diesen Beruf wählt.
Im Lauf der nächsten 10 bis 12 Jahre werden bundesweit 500.000 Pflegefachpersonen das Rentenalter erreichen. Die bislang bekannten Zahlen der BA lassen noch nicht erkennen, ob die sinkende Zahl der professionell Pflegenden Renteneintritte als Ursache haben oder die Arbeitsbelastungen der Pandemie.
Fakt ist jedoch, dass die Profession Pflege deutlich mehr Engagement von Seiten der Politik für eine bessere Personalausstattung in der Krankenhauspflege wie auch in der Langzeitpflege benötigt.
Die Rezepte von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sind nicht wirksam. Benötigt wird eine sofortige Umsetzung der Pflegepersonal-Regelung PPR 2.0 im Krankenhaus. In der vollstationären Langzeitpflege kann nicht weitere 4 Jahre Zeit vergehen, bis das dortige Personalbemessungsverfahren eingeführt ist. Die Zeitschiene der für die Langzeitpflege kürzlich vorgelegten Roadmap ist zu überarbeiten.“
Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Mitgliedsverbände
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
Quelle: Deutscher Pflegerat, 09.03.2021 (tB).
Schlagwörter: DPR