InEK

Kalkulationsvereinbarung zur Pflege und Weiterentwicklung des Entgeltsystems im Krankenhaus veröffentlicht

 

Siegburg (11. Januar 2013) – Bei der Vereinbarung des DRG-Systemzuschlags für 2011 haben die Vertragsparteien auf Bundesebene konsentiert, dass beginnend mit dem Jahr 2013 die Stichproben für die Kalkulationsteilnahme zur Pflege und Weiterentwicklung des G-DRG-Systems sowie zur Einführung und Weiterentwicklung des PEPP-Entgeltsystems zusammengeführt werden sollen. Die Zusammenführung der Stichproben geht mit einer Überarbeitung des Vergütungskonzepts zur pauschalierten Vergütung einer erfolgreichen Kalkulationsteilnahme einher. Krankenhäuser, die eine Kalkulationsvereinbarung mit dem InEK geschlossen haben, wurden angeschrieben und um Austausch der Vereinbarungen gebeten; diese brauchen nichts weiter zu unternehmen.

 

Im Folgenden stellen wir Ihnen das neue Vergütungskonzept kurz vor.

 

Die pauschalierte Vergütung setzt sich aus einem festen Grundbetrag und einer variablen Vergütung in Abhängigkeit von Qualität und Anzahl der von uns nach Durchführung der Plausibilitäts- und Konformitätsprüfungen akzeptierten Datensätze zusammen.

 

Der Grundbetrag wird vertraglich fest auf einen Betrag von 14.000 Euro fixiert. Nach mindestens fünf Jahren ununterbrochener erfolgreicher Kalkulationsteilnahme kann ein Krankenhaus zukünftig einen (jährlichen) Zuschlag „Langzeitqualität“ in Höhe von 4.000 Euro zur Bonifikation erhalten. Der Zuschlag „Langzeitqualität“ kann erstmals für eine erfolgreiche Teilnahme im Jahr 2013 (Datenjahr 2012) ausgeschüttet werden; Voraussetzung dafür ist eine ununterbrochene erfolgreiche Teilnahme in den Jahren 2009 bis 2013. Nach insgesamt elf Jahren ununterbrochener erfolgreicher Teilnahme wird der Zuschlag „Langzeitqualität“ auf 7.000 Euro angehoben.

 

Die variable Vergütung erfolgt in Abhängigkeit des zur Verfügung stehenden Finanzierungsvolumens. Das zur Verfügung stehende Finanzierungsvolumen wird auf alle von uns akzeptierten Kalkulationsdatensätze nach Maßgabe der folgenden Gewichtung verteilt:

 

1. DRG-Kalkulation, vollstationärer Fall 1,00

2. DRG-Kalkulation, teilstationärer Tag 0,18

3. PEPP-Kalkulation, Tag 0,22

4. Ergänzende Datenbereitstellung, Fall 0,75

 


 

Quelle: InEK GmbH – Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus, 11.01.2013 (tB).

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