Bertelsmann-Stiftung

Weisse Liste veröffentlicht neue Auswertung des Pflege-TÜV

Gütersloh (24. Mai 2016) – Die sogenannten Pflegenoten des medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) in Deutschland haben in ihrer derzeitigen Form kaum Aussagekraft. Eine neue Auswertung der Ergebnisse aus dem "Pflege-TÜV" macht Qualitätsunterschiede von Pflegeeinrichtungen transparenter.
Welcher Pflegedienst passt zu mir, welches Pflegeheim ist gut für mich? Ab sofort bietet das unabhängige Vergleichsportal www.weisse-liste.de, ein gemeinsames Projekt der Bertelsmann Stiftung und der Dachverbände der größten Patienten- und Verbraucherorganisationen, mehr Orientierung bei der schwierigen Entscheidung für eine geeignete Pflegeeinrichtung.


Neue Auswertung schafft mehr Transparenz

Für jede der rund 26.000 Einrichtungen in Deutschland zeigt das Portal an, inwieweit diese die fachlichen Mindestanforderungen an die Qualität der Pflege erfüllt. Die Weisse Liste wertet dazu die Ergebnisse aus dem sogenannten "Pflege-TÜV" neu aus. Die Methode macht Unterschiede sichtbar, die bei der Entscheidung eines Nutzers für die Auswahl einer Einrichtung in seiner Region relevant sein können. Die Weisse Liste zeigt für jede Pflegeeinrichtung in Form eines Prozentwerts für "Pflegequalität" an, wie viele der überprüften Kriterien voll erfüllt werden. Zudem wird der Wert immer ins Verhältnis zum Bundesdurchschnitt gesetzt.

Die neuen Ergebnisse zeigen den Verbrauchern somit Unterschiede und negative Ausreißer zwischen den Pflegeheimen und Pflegediensten, die aus den Pflegenoten bislang nicht hervorgehen. Es werden keine Durchschnittsnoten gebildet. "Die neue Auswertung der Prüfergebnisse kann zwar die grundsätzlichen Schwächen des Bewertungssystems nicht kurieren, sie bietet aber mehr Transparenz und Orientierung für Verbraucher", sagt Uwe Schwenk, Programmleiter bei der Bertelsmann Stiftung. Grundsätzlich sei es ratsam, Pflegeeinrichtungen vor Ort zu besuchen und den Anbietern Fragen zu stellen. "Schneidet eine Einrichtung vergleichsweise schlecht ab, lohnt ein noch genauerer und kritischerer Blick", so Schwenk.


Kritik an bisherigen Pflegenoten

Die Pflegenoten stehen seit langem in der Kritik. Durch das bisherige System mit durchweg sehr gut ausfallenden Durchschnittswerten in Form von Noten für die Einrichtungen werden Unterschiede in den Prüfergebnissen für die Verbraucher nicht deutlich. Der Grund: Die Werte werden über alle geprüften Kriterien und alle überprüften Pflegebedürftigen hinweg berechnet. Aufgrund dieser Berechnungsmethodik können Mängel in einem relevanten Bereich durch ein anderes – vielleicht weniger relevantes – Kriterium ausgeglichen werden. Das führt dazu, dass die Pflegeanbieter fast durchweg "sehr gut" abschneiden, obwohl ihre Prüfergebnisse sich teils deutlich unterscheiden.

Bei der Auswertung in Form von Pflegenoten liegt der bundesweite Durchschnitt bei Pflegediensten und -heimen bei jeweils 1,3. 26 Prozent der Heime und 40 Prozent der Dienste erhalten eine glatte 1,0. Nach der neuen Auswertungsmethode der Weissen Liste erfüllen nur 11 Prozent der Heime beziehungsweise 29 Prozent der Dienste die bei ihnen geprüften Kriterien zu 100 Prozent. Rund zwei Prozent der Pflegeheime (rund 180 bei 11.600 Einrichtungen) und vier Prozent der Pflegedienste (rund 530 bei 14.000) schneiden nach der neuen Auswertung besonders schlecht ab – und haben lediglich ein Drittel oder weniger der bewerteten Kriterien bei allen überprüften Pflegebedürftigen in der Stichprobe voll erfüllt.


Pflege-TÜV" wird überarbeitet

Die Politik hat inzwischen einen Qualitätsausschuss ins Leben gerufen, der ein neues Qualitätsprüfungs- und Veröffentlichungssystem für Pflegeeinrichtungen entwickeln soll. Dieser Ausschuss konstituiert sich aktuell. Aber frühestens 2019 ist mit den neuen Prüfergebnissen zu rechnen. Bis dahin werden die Pflegenoten weiter in der bisherigen Form veröffentlicht. "In der Übergangszeit wollen wir mit der neuen Auswertungsmethode der Pflege-Prüfergebnisse den Verbrauchern mehr Orientierung bieten", so Uwe Schwenk von der Bertelsmann Stiftung. Parallel arbeite die Stiftung derzeit an eigenen Vorschlägen für das neue Veröffentlichungssystem. Heute hat sie dazu ein erstes Eckpunktepapier herausgegeben.


Tipps für Verbraucher

Die Weisse Liste empfiehlt Verbrauchern, sich bei der Suche nach dem passenden Pflegeanbieter ein eigenes Bild über die Unterschiede und die Qualität der Einrichtungen zu machen und mit den Fachkräften vor Ort zu sprechen. Das Vergleichsportal bietet dafür auf seiner Website Checklisten an, anhand derer sich Verbraucher orientieren können. Zudem zeigt das Portal an, welche Pflegeberatungsstelle sich in der Nähe des jeweiligen Nutzers befindet.


Zusatzinformationen

Die zugrundliegenden Daten für die neue Berechnungsmethode beruhen auf Prüfungen des medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) der Pflegedienste und Pflegeheime. Die Prüfungen erfolgen unangemeldet (Pflegeheime) beziehungsweise mit einer Anmeldung einen Tag vorher (Pflegedienste). Die aus den Prüfungen veröffentlichten Informationen beziehen sich vor allem auf die Dokumentation der erbrachten Leistungen. Geprüft wird streng genommen die "Dokumentationsqualität", weniger das, was die Arbeit der Pflegekräfte bewirkt (also die "Ergebnisqualität").

Diese Schwäche kann die neue Auswertungsmethode der Weissen Liste nicht "kurieren", sie greift an der zweiten zentralen Schwäche an: den Durchschnittswerten. Jedoch kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die Qualität und Sorgfalt der Dokumentation Rückschlüsse auf die tatsächliche Pflegequalität zulässt. Und: Geprüft werden auch "harte" Kriterien wie die Korrektheit der Medikamentengabe und das Vorliegen von Genehmigungen für freiheitseinschränkende Maßnahmen.

Bei der Auswertung der Weissen Liste werden nur pflegerische Kriterien herangezogen, die an den Pflegebedürftigen überprüft werden. Andere Prüfkriterien, etwa die durchweg sehr gut bewerten Kriterien zur Organisation, Einrichtungsmerkmale oder Befragungsergebnisse werden nicht in die Auswertung einbezogen.


Weitere Informationen


Quelle: Bertelsmann-Stiftung , 24.05.2016 (tB).

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