BundesverbandPflegemanagement.pngÄrztevertreter klammern an alten Strukturen und werden dabei von der Realität überholt

 

Der Bundesverband Pflegemanagement nimmt Stellung zu der von den ärztlichen Spitzenverbänden gemeinsam unterzeichneten Resolution zur Delegation vom 23.02.2012

 

Berlin (28. Februar 2012) – Bei der Resolution der ärztlichen Spitzenverbände steht die Forderung nach einer klaren ärztlichen Hoheit über alle den Patienten betreffenden Anordnungen im Mittelpunkt. Eine Reaktion auf die Verabschiedung des § 63 (3c) SGB V zur Delegation heilkundlicher Aufgaben an die Pflege. Dabei wird jedoch außer Acht gelassen, dass es um die flächendeckende Gesundheitsversorgung der Menschen in unserem Land geht. Wer hier alte Zöpfe weiter flechtet, statt sich konzeptionell und realistisch an die Aufgaben der Zukunft zu machen, darf sich nicht wundern, wenn er von der Zeit überholt wird“, erläuterte Vorstandsvorsitzender Peter Bechtel.

 

Bechtel ergänzte, man habe selten auf der Standspur ein Rennen gewonnen. Aber genau da stünden die Ärzte nun mit ihrer Resolution, die die eigenständige Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten durch speziell ausgebildete Pflegekräfte verhindern soll. „Nein schlimmer sogar, die ärztlichen Verbandsvertreter schalten ihre Warnblinkanlage ein und haben den Rückwärtsgang eingelegt. Denn, was hier noch kritisiert wird ist längst gängige Praxis. Sie müssen nur einmal ehrlich und richtig hinschauen, um zu erkennen, was die qualifiziert Pflegenden wirklich tun“, Bechtel weiter.

 

Pflege ist ein wissenschaftlich begründeter Beruf. Der Pflegeberuf hat sich weiterentwickelt, was sich jedoch weder in Status noch in Werten ausdrückt. Mit dieser Resolution würde man die qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Patientenversorgung, die seit langem von ausgebildetem Pflegepersonal gerade in ländlichen Gebieten aufgefangen wird, geradezu zurückfahren. Unvorstellbar, was wäre, wenn nicht die Wundmanagerin, die Diabetesfachkraft oder die Fachkrankenpflegende für Geriatrie so konsequent ihre Patienten in der alltäglichen Praxis versorgen würde.

 

Derzeit wird in unserem Gesundheitssystem alles per Delegation geregelt. So muss im Regelfall der Arzt etwas verordnen, von dem er selbst oft deutlich weniger versteht als beispielsweise die Wundmanagerin. Letztendlich ist in einer gut vernetzten Gesundheitsversorgung für den Patienten nur wichtig, was jeder am besten leisten, verordnen und verantworten kann und wozu er am besten ausgebildet ist. Und das ist eben an manchen Stellen die qualifizierte Pflegeperson.

 

Die nun im Modellvorhaben mögliche eigenständige Übernahme heilkundlicher Tätigkeiten legitimiert an vielen Stellen nur gelebte Konzepte. Und schafft damit endlich die Möglichkeit, die Gesundheitsversorgung unserer Bevölkerung zu evaluieren und zu optimieren. Wovor also haben die Ärzte Angst, dass sie mit einem solchen, schon verzweifelt anmutendem Elan, an der Delegation festhalten? Vor dem Machtverlust, der Leistungsvergütung oder etwa vor der wissenschaftlichen Evaluation?

 

 

Anhang

 

Resolution Verbaendegespraech:
http://www.bv-pflegemanagement.de/meldung/items/30.html?file=files/balk/meldungen/Presse/2012/24022012%20-%20Resolution%20Verbaendegespraech.pdf

 


 

Quelle: Bundesverband Pflegemanagement, 28.02.2012 (tB).

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