HAUPTMENÜ
AWARDS
Münchener Kardiologe erhält den diesjährigen Präventionspreis der DGIM: Bei wem…
AUSSCHREIBUNG: OTSUKA TEAM AWARD PSYCHIATRY+ 2020
Jetzt um den bytes4diabetes-Award 2021 bewerben
Bayer verleiht PHILOS-Preis an Wegbegleiter von Menschen mit Hämophilie
bytes4diabetes-Awards 2020 gehen an vier innovative Digital-Projekte
VERANSTALTUNGEN
Online-Experten-Talk „Die ersten 1.000 Tage – Basis für ein gesundes…
Deutscher Pflegetag und Zukunftsforum Geburtshilfe am 11.-12. November 2020
Virtueller DIVI-Kongress ist ein Novum für 6.000 Teilnehmer
DOC-CHECK LOGIN
BfArM
Risiken durch ungenügend abgesicherte WLAN-/Netzwerkschnittstellen bei Medizinprodukten
Bonn (15. März 2016) – Das BfArM nimmt die aktuelle Diskussion um Sicherheitslücken bzw. Hackingangriffe bei IT-Netzwerken in Gesundheitseinrichtungen zum Anlass, Hersteller und Betreiber auch auf Risiken durch ungenügend abgesicherte WLAN- und Netzwerkschnittstellen bei Medizinprodukten hinzuweisen.
Bei Tests konnten Angreifer in Einzelfällen z.B. den nur ungenügend abgesicherten WLAN-Schlüssel auf dem Gerät im Klartext auslesen und infolge dessen die Produkte bis hin zur falschen Abgabe von Medikamenten manipulieren.
Da entsprechende Sicherheitsprobleme potentiell alle Medizinprodukte betreffen können, die über eine Netzwerkschnittstelle mit einem IT-Netzwerk verbunden sind, macht das BfArM auf dieses mögliche Risiko aufmerksam.
Hersteller sollten im Rahmen des Risikomanagements nach EN 14971 eigenverantwortlich potentiell betroffene Medizinprodukte auf diesen Aspekt hin überprüfen.
Betreiber und Anwender sollten diesen Aspekt bei der Einbindung in IT-Netzwerke im Rahmen des Risikomanagements nach EN 80001 berücksichtigen.
Je nach Ergebnis der diesbezüglich durchzuführenden Risikoanalyse sind eigenverantwortlich risikominimierende Maßnahmen zu ergreifen.
Das Inverkehrbringen und Betreiben von Medizinprodukten unterliegt nach dem deutschen Medizinprodukterecht der Überwachung durch die Landesbehörden.
Das BfArM macht in diesem Zusammenhang auch noch einmal auf die gesetzlichen Meldeverpflichtungen gemäß Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung (MPSV) zu Vorkommnissen mit Medizinprodukten aufmerksam.
-
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter http://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/risikoerfassung/RisikenMelden/_artikel
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Abteilung Medizinprodukte
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn
Telefon (0228) 207-5384 (In-vitro-Diagnostika, aktive Medizinprodukte und Medizintechnik)
Telefax (0228) 207-5300
eMail: mp-vigilanz@bfarm.de
Quelle: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, 15.03.2016 (tB).