BMGBMG

Soziale Pflegeversicherung ist eine einzigartige Erfolgsgeschichte

 

Berlin (17. April 2014) – Vor 20 Jahren, am 22. April 1994, hat der Deutsche Bundestag die Einführung der Sozialen Pflegeversicherung beschlossen. Hierzu erklärt der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann: "Die Einführung der Sozialen Pflegeversicherung ist ein Meilenstein in der deutschen Sozialgeschichte. Die Versicherung hat in den vergangenen 20 Jahren maßgeblich dazu beigetragen, dass der oft schwierige letzte Lebensabschnitt würdevoll gestaltet werden kann. Mit der Einführung wurde überhaupt erst das Fundament für die heute bestehenden vielfältigen Strukturen geschaffen. Gleichzeitig ist die Pflegeversicherung flexibel genug, um immer neue niedrigschwellige Betreuungsangebote oder beispielsweise ambulant betreute Wohngruppen zu ermöglichen. Die große Bandbreite von Betreuungsangeboten, die wir inzwischen haben, wäre ohne die Pflegeversicherung nicht möglich gewesen – und das alles bei absolut stabilen Versicherungsbeiträgen.


Aber natürlich hat es in den 20 Jahren neue pflegewissenschaftliche Erkenntnisse und Entwicklungen gegeben. Bislang konzentrierte sich die Pflegeversicherung auf zeitlich eng begrenzte Hilfen bei einzelnen Alltagsverrichtungen, insbesondere für körperlich beeinträchtigte Menschen. Damit grenzte sie Menschen mit kognitiven und psychischen Beeinträchtigungen aus. Mit der bereits jetzt eingeleiteten Pflegereform arbeitet die Bundesregierung mit hohem Engagement daran, diese fehlende Gleichbehandlung und die bisher unzureichende Teilhabeorientierung zu korrigieren. Wichtigstes Ziel ist es, sowohl die Situation der Pflegebedürftigen als auch der pflegenden Angehörigen und der professionellen Pflegefachkräfte weiter zu verbessern und die Versorgungsstrukturen den Anforderungen einer demografisch gewandelten Gesellschaft anzupassen.

Die Neugestaltung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs wird für alle Pflegebedürftigen, aber besonders für Demenzerkrankte ein großer Fortschritt werden. Anstelle der bisherigen Sonderleistungen für jeweils spezielle Personengruppen werden zukünftig alle Pflegebedürftigen, die den gleichen Pflegegrad haben, auch die gleichen Leistungsansprüche haben. Ein Beispiel: Bisher erhält derjenige, der aufgrund körperlicher Beeinträchtigungen nicht selbstständig essen kann, Unterstützung. Dagegen hat derjenige, der schlichtweg vergessen hat, wie man isst, viel zu oft das Nachsehen. Diese Ungerechtigkeit werden wir in einem ersten Schritt zum Januar 2015 und dann in einem zweiten Schritt zum Jahr 2017 ändern.

Zudem wollen wir unnötige bürokratische Hemmnisse in der Pflegedokumentation abbauen. Die Pflegedokumentation hat alleine im Jahr 2013 rund 2,7 Milliarden Euro gekostet. Gerade der kürzlich veröffentlichte Bericht zur Entbürokratisierung in der Pflege zeigt, dass auch mit viel weniger Dokumentation die Qualität der Leistungen ausreichend bewertet werden kann. Dadurch könnte Geld eingespart werden und der eigentlichen Pflege zugute kommen."

 


 

Quelle: BMG – Bundesministerium für Gesundheit, 17.04.2014 (tB).

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