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Brand im Universitätskliniken Bergmannsheil
Brandschutz: Sprinkleranlagen in Krankenhäusern und Pflegeheimen gefordert
Dortmund (30. September 2016) – Rund 40 Mal im Jahr brennt es in deutschen Krankenhäusern. Noch häufiger in Behinderten- und Pflegeeinrichtungen. Dabei sind Tote und Verletzte zu beklagen. Oft bleiben Traumata bei den Patienten, Bewohnern, Mitarbeitern und Rettungskräften zurück. Doch Krankenhaus- und Pflegeheimbetreiber reagieren ebenso halbherzig wie die Politik in den Ländern. Es wird Zeit, dass den 2.000 Krankenhäusern und 13.000 Pflegeheimen selbstständige Löschanlagen gesetzlich vorgeschrieben werden. Diese Technik bekämpft Entstehungsbrände frühzeitig, da sie auf Wärme oder Rauch reagiert.
Dabei sind Sprinkleranlagen heute in der Lage, sowohl Hilfsbedürftige und Mitarbeiter zu schützen als auch die Sachschäden deutlich einzugrenzen. Diese Anlagen ergänzen den vorbeugenden Brandschutz, aufgeschaltete Brandmeldeanlagen und die Schulungsmaßnahmen für Mitarbeiter sowie die Rettungsmaßnahmen der Feuerwehr. Es ist absurd, dass Sachwerte in Großlagern besser geschützt sind als Menschen in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Dort sind die meisten Bewohner nicht in der Lage, sich selbst zu retten. Ebenso riechen schlafende Menschen den Brandrauch nicht. Die Gefahr wird spät erkannt und so können Rettungsmaßnahmen immer nur mit einer Zeitverzögerung eingeleitet werden. Da hilft es auch nicht, wenn die Rettungskräfte in der vorgegebenen Zeit vor Ort waren.
Hintergrund
Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an. Sie hieß früher Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung.
Quelle: Deutsche Stiftung Patientenschutz , 30.09.2016 (tB).