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Datenerhebung zur Behandlungsqualität in Krankenhäusern
Anpassungen für das Erfassungsjahr 2016 beschlossen
Berlin (16. April 2015) – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag im Rahmen der regelmäßigen Aktualisierung der Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern (QSKH-RL) Änderungen für das Berichtsjahr 2016 beschlossen.
„Der Leistungsbereich Koronarangiographie und perkutane Koronarintervention (PCI) wird im Verfahren der externen stationären Qualitätssicherung nicht mehr zu dokumentieren sein, da für diese Eingriffe ab 2016 ein sektorenübergreifendes QS-Verfahren eingeführt wird, das auf Routinedaten basiert“, so Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung.
Weitere Änderungen der Richtlinie gehen auf gesetzliche Änderungen in § 137a SGB V zurück: Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) wird ab dem Erfassungsjahr 2016 die Aufgaben der derzeit beauftragten Institution nach § 137a SGB V (AQUA-Institut) übernehmen. Dadurch bedingte redaktionelle Folgeänderungen sind in der gesamten Richtlinie einschließlich der Anlagen erfolgt.
Die detaillierten Informationen sind dem Beschluss sowie den Tragenden Gründen zu entnehmen, die in Kürze auf folgender Seite im Internet veröffentlicht werden:
Die entsprechend noch zu ändernde Spezifikation zu den dokumentationspflichtigen Leistungen, die der IT-technischen Umsetzung zum Erfassungsjahr 2016 dient, wird im 3. Quartal 2015 auf den Internetseiten der Institution nach § 137a SGB V (www.sqg.de) zur Verfügung gestellt.
Hintergrund – Externe stationäre Qualitätssicherung
Mit der externen stationären Qualitätssicherung wird die Behandlung aller Patienten eines Krankenhauses in ausgewählten Bereichen anhand festgelegter Qualitätsmerkmale (Qualitätsindikatoren) dokumentiert. Im Ergebnis ermöglicht die externe stationäre Qualitätssicherung nicht nur einen Vergleich gleichartiger Leistungen in verschiedenen Krankenhäusern, sondern bietet den Krankenhäusern durch das Verfahren der Aufarbeitung statistischer Auffälligkeiten darüber hinaus die Möglichkeit, gezielte Maßnahmen für das Erreichen der definierten Qualitätsziele zu entwickeln.
Quelle: Der Gemeinsame Bundesausschuss, 16.04.2015 (tB).