Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) zur Auswertung der PPUG

Extreme Bürokratie ohne wirklichen Nutzen

 

Berlin (16. August 2019) – Zur Auswertung des 2. Quartals der durchschnittlichen Monatswerte bei den Pflegepersonaluntergrenzen (PPUG) erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum:

„96 Prozent der Monatswerte für die Pflegeuntergrenzen in den Stationen in den vier Versorgungsbereichen Geriatrie, Intensiv, Unfallchirurgie und Kardiologie erfüllen die Mindestbesetzungsvorgaben für das Pflegepersonal. 800 Krankenhäuser haben für 2.259 Stationen 22.000 Monatsdurchschnittswerte gemeldet, die auf fast 700.000 Schichten basieren. Lediglich 4 Prozent bzw. 800 Monatsschichten unterschreiten die Mindestbesetzung. Dabei behandelt es sich in vielen Fällen um nur geringfügige Unterschreitungen. Diese Analyse des 2. Quartals der Erfassung der Pflegeuntergrenzen macht deutlich, dass die Krankenhäuser in den pflegeintensiven Bereichen einen höchst verantwortungsvollen Pflegepersonaleinsatz vornehmen. Damit kann nach zwei Quartalen der Erfassung definitiv festgestellt werden, dass ein gigantischer bürokratischer Aufwand betrieben wird, um einige Krankenhäuser mit einigen Unterschreitungswerten zu identifizieren. 96 Prozent positive Erfüllungsquoten rechtfertigen keinen 100%igen Bürokratieaufwand.

Bei den Unterschreitungen ist zudem in Frage zu stellen, ob damit tatsächlich Patientengefährdungen verbunden waren. Dazu müsste der tatsächliche patientenabhängige Pflegebedarf der einzelnen Stationen gemessen werden, was aber nicht erfolgt. Auch werden bei dem Verfahren nicht alle im Einsatz befindlichen Kräfte einer Station einschließlich Ärzte erfasst. Zudem werden bundeseinheitliche, durchschnittliche Sollbesetzungswerte vorgegeben, deren Ableitung mittels des sogenannten Perzentilansatzes alles andere als gesichert für die Frage der Patientengefährdung gilt. D.h. die Grenze für ausreichende oder nicht ausreichende Personalbesetzung in Tages- und Nachtschichten wurde immer und automatisch und ohne jegliche praktische Hinterfragung bei den letzten 25 Prozent der im Jahr 2018 ausgewerteten Kliniken gezogen. Die Personalausstattung dieses letzten Viertels wurde als nicht ausreichend und damit als patientengefährdend deklariert.

Wie schon im 1. Quartal melden auch für das 2. Quartal Kliniken, dass die Quoten zum Teil nur durch Begrenzung von Patientenaufnahmen insbesondere auf Intensivstationen erreicht werden konnten. Damit wird im Hinblick auf die Versorgungssicherheit ein höchst fragwürdiger Effekt der Personaluntergrenzen deutlich. Zu Recht wird selbst von den Pflegeverbänden die Fortführung des Instrumentes nicht befürwortet. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft kommt mit dem Deutschen Pflegerat zu dem Ergebnis, dass Untergrenzen ohne Erfassung des Pflegebedarfes in den Krankenhäusern keinen Sinn machen. Gemeinsam arbeiten deshalb die beiden Verbände mit ver.di an einem Pflegepersonalbemessungsinstrument.

Bis Ende des Monats müssen GKV-Spitzenverband und DKG zur Erweiterung der Pflegeuntergrenzen auf die Bereiche Neurologie und Herzchirurgie und die Fortführung im Jahr 2020 entscheiden. Statt noch tiefer und mit noch mehr Bürokratie den methodisch nicht haltbaren Ansatz weiter zu entwickeln, könnte Minister Spahn mit einem gesetzlich verfügten Stopp ein Zeichen gegen überbordende Bürokratie und für ein besseres Konzept setzen.

2.000 Krankenhäuser und 400.000 Pflegekräfte empfehlen dringend,  dies zu tun.“

 

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.942 Krankenhäuser versorgen jährlich 19,4 Millionen stationäre Patienten und rund 20 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,2 Millionen Mitarbeitern. Bei 97 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.

 


Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), 16.08.2019 (tB).

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