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Diakonie plädiert für grundlegende Änderungen beim Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen
Berlin (6. Mai 2014) – Die Diakonie begrüßt, dass die Optionsphase für ein neues Entgeltsystem in der Psychiatrie um zwei Jahre bis Ende 2016 verlängert werden soll. In der Optionsphase können psychiatrische und psychosomatische Kliniken selbst entscheiden, ob sie das Entgeltsystem anwenden oder nicht.
Die Diakonie fordert zudem eine grundlegende Neuausrichtung. "Ein neues Entgeltsystem muss die gesamte psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgung verbessern und den Patienten wirkliche Vorteile bieten", erklärt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland anlässlich der morgigen Beratung im Ausschuss für Gesundheit im Bundestag.
Bisher war die Psychiatrie bei der Einführung der Fallpauschalen (DRG´s) in Krankenhäusern ganz bewusst ausgenommen worden. Der Verlauf einer psychischen Erkrankung könne anders als bei körperlichen Erkrankungen nur sehr schwer eingeschätzt werden, erklärt Loheide. "Neben der Diagnose tragen Individuelle Fähigkeiten, Beeinträchtigungen bei der Bewältigung des Alltags sowie das soziale Umfeld maßgeblich zum Verlauf einer Erkrankung bei und nehmen Einfluss auf die Behandlung und deren Dauer", sagt Loheide. Fachleute kritisierten zudem, dass das neue Entgeltsystem insbesondere Menschen mit schweren und chronisch verlaufenden psychischen Erkrankungen benachteilige. Es setze finanzielle Anreize, die Behandlungen zu verkürzen und führe zu vorzeitigen Entlassungen oder zu einer Einengung auf psychopharmakologische Behandlungen und höheren medikamentösen Dosierungen.
Eine bessere psychiatrisch-psychotherapeutische Versorgung kann nach Ansicht der Diakonie nur erreicht werden, wenn die Wege der Behandlung, Rehabilitation und Teilhabeförderung flexibel gestaltet sind. Als erste wichtige Maßnahmen fordert die Diakonie Deutschland, eine unabhängige Expertenkommission einzusetzen, die weitere Empfehlungen erarbeitet, die Einführungs- und Übergangsphase zu verlängern sowie die erforderlichen Personalstandards für eine notwendige fachliche Behandlungsqualität sicherzustellen.
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Eine ausführliche Darstellung der inhaltlichen Anforderungen der Diakonie an das neue Entgeltsystem findet sich unter: http://www.diakonie.de/08-2012-das-neue-entgeltsystem-11465.html
Quelle: Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband, 06.05.2014 (tB).