Einführung des Medikationsplans zum 1. Oktober 2016

"Medikationsplan sorgt für mehr Therapiesicherheit"

Berlin (30. September 2016) – Ab morgen, 1. Oktober 2016, haben gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten, die gleichzeitig dauerhaft mindestens drei verordnete Arzneimittel anwenden, einen Anspruch auf Erstellung und Aushändigung eines Medikationsplans in Papierform durch ihre Ärztin oder ihren Arzt.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: "Mit dem Medikationsplan sorgen wir für mehr Therapiesicherheit bei der Einnahme von Arzneimitteln. Gerade für ältere, chronisch und mehrfach erkrankte Menschen ist das eine große Hilfe. Patientinnen und Patienten können auf einen Blick sehen, wann sie welches Arzneimittel in welcher Menge einnehmen sollen. Und der Arzt oder Apotheker weiß sofort, welche Arzneimittel der Versicherte gerade anwendet. Dadurch können Einnahmefehler oder gefährliche Wechselwirkungen vermieden werden. Der Medikationsplan ist ein wichtiger Baustein, um den sicheren Umgang mit Arzneimitteln weiter zu verbessern."

Im Medikationsplan werden alle Arzneimittel, die Patientinnen und Patienten anwenden, mit Dosierungs- und Einnahmehinweisen übersichtlich und verständlich dokumentiert. Ärztinnen und Ärzte müssen Versicherte über ihren Anspruch informieren und einen Medikationsplan ausstellen.

Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans sollen durch den Arzt erfolgen, der den Patienten schwerpunktmäßig betreut und die medizinisch notwendigen Therapie- und Diagnostikmaßnahmen koordiniert. Dies sind in der Regel die Hausärztinnen und Hausärzte. Patienten, die keinen Hausarzt haben und deren ärztliche Betreuung durch einen Facharzt erfolgt, haben einen Anspruch auf Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans durch diesen Facharzt.

Apothekerinnen und Apotheker sind von Anfang an miteinbezogen und verpflichtet, den Plan auf Wunsch des Patienten zu aktualisieren, wenn sich die Medikation ändert.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband hatten den Auftrag, das Nähere zu den Anspruchsvoraussetzungen festzulegen.

Ab 2018 soll der Medikationsplan zusätzlich zum Papierausdruck auch auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden. Grundlage für die Einführung des bundesweit einheitlichen Medikationsplans ist das E-Health-Gesetz, das zum Ende letzten Jahres in Kraft getreten ist.


Weitere Informationen


Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, 30.09.2016 (tB).

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