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Forschungsbericht:
Geringer Eigenschutz der Haut vor UV-Strahlung
Dortmund (11. August 2010) – Wer regelmäßig im Freien arbeitet, ist in überdurchschnittlichem Maß UV-Strahlung ausgesetzt und trägt damit ein erhöhtes Hautkrebsrisiko. Es ist jedoch bekannt, dass die Haut in gewissem Umfang einen Eigenschutz gegen UV-Strahlung aufbauen kann. Wie groß dieser Schutz tatsächlich ist, hat jetzt ein Forschungsprojekt der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) untersucht. Quintessenz der Studie: Der Eigenschutz der Haut ist so gering, dass er den Arbeitgeber nicht davon entbindet, Schutzvorkehrungen für seine Mitarbeiter zu treffen.
Zunächst wurde der Eigenschutz der Haut bei Beschäftigten mit ständiger Tätigkeit im Freien im Verlauf eines Jahres untersucht. Die Hauttypen I bis III, zu denen mehr als 90 Prozent der Beschäftigten zählen, entwickelten keinen so hohen Hauteigenschutz, dass dieser einen Sonnenbrand verhinderte. Der Eigenschutz der Haut stieg um den Faktor 1,5 – vergleichbar mit dem Lichtschutzfaktor 1,5. Bei Personen, deren Haut stärker pigmentiert ist und die ihren Rücken in der Freizeit häufig der Sonne aussetzen, stieg der Eigenschutz auf das Niveau eines Lichtschutzfaktors 2. Diese Hautreaktion zeigten auch Probanden der Vergleichsgruppe, Büroarbeiter, nach einem dreiwöchigen Sommerurlaub.
Bisher wurde angenommen, dass sich Lichtschwielen bilden, wenn man sich regelmäßiger der Sonne aussetzt. Diese Verdickungen der oberen Hautschichten (Epidermis) sollen ein Eindringen von UV-Strahlung in tiefere Hautschichten verhindern. Die Studie der BAuA widerlegt diese Annahme jedoch: Unterhalb der individuellen Sonnenbrandschwelle wird die Bildung von Lichtschwielen nicht ausgelöst. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Haut auch durch regelmäßigen Aufenthalt im Freien nur geringfügig „abgehärtet“ wird. Ein latentes Sonnenbrandrisiko besteht immer.
Bis es zum, wenn auch minimalen, Anstieg der Eigenschutzleistung der Haut gegenüber UV-Strahlung kommt, wird die Erbsubstanz (DNA) erheblich geschädigt. Welches Ausmaß diese Schäden tatsächlich haben, müssen weitere Studien klären.
Das Forschungsprojekt der BAuA hat gezeigt, dass der Arbeitgeber nicht auf die Eigenschutzreaktion der Haut verweisen kann, um auf Schutzmaßnahmen für seine Beschäftigten zu verzichten. Stattdessen müssen wirksame Schutzkonzepte entwickelt werden. Daran arbeitet beispielsweise ein weiteres Forschungsprojekt der BAuA.
Bericht F1986 der BAuA „Untersuchung des Eigenschutzes der Haut gegen solare UV-Strahlung, bei Arbeitnehmern im Freien“; Peter Knuschke, Ines Unverricht, Roland Aschoff, Angela Thiele, Maximiliano Cuevas, Edmund Koch, Alexander Krüger, Günter Ott, Marco Janssen; 221 Seiten; ISBN 978-3-88261-121-2.
Der Bericht befindet sich im PDF-Format (5 MB) auf den BAuA-Seiten im Bereich Publikationen in der Rubrik Fachbeiträge zum Herunterladen.
Direkter Link: www.baua.de/de/Publikationen/Fachbeitraege/F1986.html
Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt. Sie ermöglichen Unternehmen wie auch der gesamten Volkswirtschaft einen Vorsprung im globalen Wettbewerb. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Rund 660 Beschäftigte arbeiten am Hauptsitz in Dortmund und den Standorten Berlin, Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.
Weitere Informationen
http://www.baua.de/de/Publikationen/Fachbeitraege/F1986.html Direkter Link zum Forschungsbericht "Untersuchung des Eigenschutzes der Haut gegen solare UV-Strahlung, bei Arbeitnehmern im Freien"
Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BauA, 11.08.2010 (tB).