GESUNDHEITSPOLITIK
AWARDS
Forschergeist gefragt: 14. Novartis Oppenheim-Förderpreis für MS-Forschung ausgelobt
FernstudiumCheck Award: Deutschlands beliebteste Fernhochschule bleibt die SRH Fernhochschule
Vergabe der Wissenschaftspreise der Deutschen Hochdruckliga und der Deutschen Hypertoniestiftung
Den Patientenwillen auf der Intensivstation im Blick: Dr. Anna-Henrikje Seidlein…
Wissenschaft mit Auszeichnung: Herausragende Nachwuchsforscher auf der Jahrestagung der Deutschen…
VERANSTALTUNGEN
Wichtigster Kongress für Lungen- und Beatmungsmedizin ist erfolgreich gestartet
Virtuelle DGHO-Frühjahrstagungsreihe am 22.03. / 29.03. / 26.04.2023: Herausforderungen in…
Pneumologie-Kongress vom 29. März bis 1. April im Congress Center…
Die Hot Topics der Hirnforschung auf dem DGKN-Kongress für Klinische…
Deutscher Schmerz- und Palliativtag 2023 startet am 14.3.
DOC-CHECK LOGIN
GKV-Spitzenverband
Falschabrechnungen sind kein Kavaliersdelikt
Berlin (26. März 2012) – „Der Anteil der entdeckten fehlerhaften Krankenhausabrechnungen ist hoch wie noch nie. Das könnte entweder daran liegen, dass die Prüfungen der Krankenkassen besser werden, oder daran, dass die Qualität der Krankenhausabrechnungen schlechter wird. Das Ergebnis bleibt aber gleich: Viel zu viele Abrechnungen sind falsch. Ein Gesamtschaden für die Beitragszahler von bis zu 1,5 Milliarden Euro ist nicht hinnehmbar. Die Politik muss baldmöglichst dafür sorgen, dass die Krankenhäuser endlich einen echten Anreiz haben, korrekt abzurechnen. Die Vorschläge der Krankenkassen liegen auf dem Tisch“, so Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbandes.
Hintergrund
Der MDK prüft die Rechnungen der Krankenhäuser sowohl nach sachlich-fachlichen Kriterien aber auch nach abrechnungstechnischen Kriterien. Nach den Prüfergebnissen der Kassen verteilen sich Auffälligkeiten in allen Bereichen gleichmäßig.
Das Sozialgesetzbuch schreibt in § 275 SGB V vor, dass die Krankenkassen die Krankenhausabrechnungen prüfen müssen. Wenn eine Krankenkasse ihrer gesetzlichen Prüfpflicht nachkommt und eine geprüfte Krankenhausrechnung richtig ist, dann muss die Krankenkasse dem Krankenhaus eine „Aufwandspauschale“ in Höhe von 300 Euro zahlen. Wenn die Prüfung aber ergibt, dass die Rechnung falsch war und zugunsten der Krankenkasse korrigiert werden muss, dann passiert nichts! Das Krankenhaus muss nur den zu viel erhaltenen Betrag zurückzahlen.
Argumentationspapier des GKV-SV mit konkreten Beispielen von Falschabrechnung
Erscheinungsdatum:26.03.2012: http://www.gkv-spitzenverband.de/upload/2011-08-16_Krankenhausabrechnungen_17741.pdf
Quelle: GKV-Spitzenverband, 26.03.2012 (tB).