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Haftung für Hebammen nicht begrenzen

 

Berlin (30.April 2014) – Heute hat das Bundesgesundheitsministerium das Ergebnis der interministeriellen Arbeitsgruppe „Versorgung mit Hebammenhilfe“ vorgestellt. Dazu erklärt der Sprecher des GKV-Spitzenverbandes, Florian Lanz: „Die gesetzliche Krankenversicherung finanziert für jede schwangere Frau ein umfassendes Angebot an Hebammenhilfe; von der Schwangerschaft über die eigentliche Geburt bis zur intensiven nachgeburtlichen Betreuung.

 

Um die Folgen von Fehlern, die eine Hebamme während der Geburt macht und die zum Beispiel zu lebenslangen Behinderungen bei dem neugeborenen Kind führen, zu finanzieren, hat jede freiberufliche Hebamme eine Haftpflichtversicherung. Die Prämien, die eine Hebamme für diese Haftpflichtversicherung zahlen muss, sind in den vergangenen Jahren gestiegen. Diese Prämiensteigerungen gleichen die gesetzlichen Krankenkassen seit Jahren aus. Für den Zeitraum ab dem 1. Juli 2014 haben die Krankenkassen erneut eine 100prozentige Übernahme der Gesamtsteigerung angeboten. Die gesetzlichen Krankenkassen stehen zu ihrer Verantwortung und sind selbstverständlich auch künftig bereit, die entsprechenden Kostensteigerungen bei den freiberuflichen Hebammen auszugleichen.

 

Gerade auf dem Land betreuen jedoch manche Hebammen so wenige Geburten, dass sie Probleme haben, die gestiegenen Haftpflichtprämien zu refinanzieren, obwohl die einzelne Hebamme mehrmals im Jahr die Versicherung ruhen lassen kann und dann keine Beträge zahlen muss. Für die Gelegenheitshebammen mit Hausgeburten auf dem Land halten wir die Einführung eines Sicherstellungszuschlags für bedenkenswert.

 

Wir haben kein Verständnis dafür, dass die Haftung von Hebammen, durch deren Fehler ein Kind bei der Geburt zu Schaden kommt, begrenzt werden soll. So wie auch andere Berufstätige für ihre Fehler geradestehen müssen, sollte dies auch bei den Hebammen weiterhin so sein. Es kann nicht sein, dass die Beitragszahler der Sozialversicherungen das Geschäft der privaten Versicherungswirtschaft machen sollen und statt der Haftpflichtversicherung die Folgekosten von Hebammenfehlern übernehmen.“

 


 

Quelle: GKV-Spitzenverband, 30.04.2014 (tB) Thomas Backe

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