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Gute Karten für die Zukunft?
Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte
Göttingen (30. Januar 2009) – Gute Karten für die Zukunft? Mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte beschäftigt sich der 5. Göttinger Workshop zum Medizinrecht, der am 6. Februar 2009 an der Georg-August-Universität stattfindet. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen neben aktuellen rechtspolitischen Positionen und rechtlichen Aspekten insbesondere auch Fragen des Datenschutzes sowie mögliche Auswirkungen auf das Arzt-Patienten-Verhältnis und den Ablauf im Praxisalltag. Auf Einladung des Zentrums für Medizinrecht werden dazu Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums und der Bundesärztekammer sowie Experten der Medizininformatik und der Rechtswissenschaft Stellung nehmen.
"Von der bevorstehenden Einführung der elektronischen Gesundheitskarte werden unterschiedliche positive Auswirkungen erwartet. Sie hat aber auch erhebliche Ängste und Sorgen geweckt, die vor allem das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient und den Aspekt der Selbstbestimmung betreffen", betont Prof. Dr. Gunnar Duttge, der Direktor des Zentrums für Medizinrecht ist. "Als kombinierte Chipkarten- und Netzwerklösung steht die Gesundheitskarte Pate für eine veränderte Kommunikation zwischen den Akteuren der Gesundheitsversorgung. Tradierte Kommunikations- und Dokumentationslösungen werden durch eine neue Form des Informationsaustausches abgelöst. Welche Konsequenzen damit verbunden sind, wird Thema unseres Workshops sein."
Ausgangspunkt der Veranstaltung bildet die allgemeine Frage nach den Versorgungsproblemen im Gesundheitssystem und die in diesem Zusammenhang diskutierte Notwendigkeit, IT-basierte Anwendungen und neue Kommunikationstechnologien als Lösungsstrategien zu nutzen. Aufgegriffen werden hier Gesetzeslage, Sachstand und Probleme bei der Einführung, Anliegen des Datenschutzes und des Haftungsrechtes sowie die Entwicklungen auf europäischer Ebene. Darüber hinaus sollen allgemein Grenzen und Chancen beim Einsatz der sogenannten Telematik im Gesundheitswesen erörtert werden. Der Workshop schließt mit einer Podiumsdiskussion.
Der 5. Göttinger Workshop zum Medizinrecht wendet sich an Studierende der Rechtswissenschaften, der Medizin und angrenzender Fachrichtungen sowie an Fachanwälte und Ärzte. Angesprochen ist außerdem die interessierte Öffentlichkeit. Die Veranstaltung findet von 13 bis 19 Uhr in der Paulinerkirche, Papendiek 14, statt. Informationen im Internet können unter http://www.jura.uni-goettingen.de/medizinrecht abgerufen werden.
Kontaktadresse
Prof. Dr. Gunnar Duttge, Juristische Fakultät
Zentrum für Medizinrecht, Telefon (0551) 39-7933
eMail: bib.medizinrecht@jura.uni-goettingen.de
Internet: http://www.jura.uni-goettingen.de/medizinrecht
Quelle: Pressemitteilung der Georg-August-Universität Göttingen vom 30.01.2009.