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InEK
DRG-Systemzuschlag für 2014 vereinbart
Siegburg (9. Dezember 2013) – Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben den DRG-Systemzuschlag für das Jahr 2014 in Höhe von 1,05 € pro Fall konsentiert. Davon entfallen auf die Finanzierung der pauschalierten Zahlungen für die an der Kalkulation teilnehmenden Krankenhäuser (Zuschlagsanteil ‚Kalkulation’) 0,93 € und auf die Finanzierung der InEK GmbH (Zuschlagsanteil ‚InEK’) 0,12 €. Die Vereinbarung der Vertragsparteien auf Bundesebene sowie die aktualisierten Hinweise zur Umsetzung des DRG-Systemzuschlags stellen wir Ihnen ab sofort zur Verfügung.
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DRG-Systemzuschlag 2014: http://www.g-drg.de/cms/DRG-Systemzuschlag/Dokumente/Vereinbarung_gemaess_17b_Abs._5_KHG
Quelle: InEK GmbH – Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus, 09.12.2013 (tB).