Geht es Ihnen nicht gut? Soll ich die Schwester rufen? - Danke, ich bin die Schwester! Zeichnung: DBfK - Joe HellerInternationaler Tag der Pflegenden am 12. Mai

Bundesweite Mahnwachen zur Situation der Pflegenden in Deutschland

 

Berlin (2. Mai 2012) – Der diesjährige Internationale Tag der Pflegenden (12. Mai) ist ein Samstag. Ein guter Anlass, um Pflegende zum gemeinsamen Protest gegen ihre teilweise unzumutbaren und hoch belastenden Arbeitsbedingungen aufzurufen. In neun Landeshauptstädten gehen wir zeitgleich auf die Straße und werden unsere Forderungen deutlich zum Ausdruck bringen. „Vom Wissen zum Handeln“ ist das diesjährige Motto des Tags der Pflegenden. Und tatsächlich: Bekannt sind die Probleme in der Pflege seit langem, nur beim Handeln redet man sich als zuständiger Politiker gerne heraus und versucht, durch Aktionismus, teure Imagekampagnen oder vollmundige Versprechungen die eigene Tatenlosigkeit zu kaschieren. Das dürfen wir Pflegenden nicht länger hinnehmen.

 

Wir führen Mahnwachen durch. Sie beginnen alle am Freitag, 11. Mai um 12.00 Uhr und enden regulär 24 Stunden später, also am 12. Mai um 12.00 Uhr. An einigen Standorten sind Aktionen während der Nacht nicht möglich oder nicht erlaubt, dort werden die Mahnwachen verkürzt. Sie finden uns an den folgenden Standorten:

 

  • Berlin: Friedrichstraße neben dem Bundesgesundheitsministerium
  • Schwerin: Am Markt
  • Hannover: Am Markte
  • Düsseldorf: Apolloplatz
  • Bremen: beim Bahnhof
  • München: Karlsplatz/Stachus (endet am 11.05. um Mitternacht)
  • Dresden: Freifläche vor der Altmarkgalerie (endet am 11.05. um Mitternacht)
  • Wiesbaden: Fußgängerzone, am Mauritiusplatz (Unterbrechung zw. 20.00 und 09.00 Uhr)
  • Stuttgart: Kleiner Schlossplatz (Unterbrechung zw. 20.00 und 09.00 Uhr)

 

Jeder, der mitmachen möchte, verstärkt die Stimme und das An-liegen der Pflege und ist herzlich willkommen.

 

Wir haben erfahren, dass einige Arbeitgeber ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verboten haben, an den Aktionen teilzunehmen. Wer das versucht sollte zur Kenntnis nehmen: Solange Pflegende sich in ihrer Freizeit und in privater Kleidung an solchen Aktionen beteiligen hat der Arbeitgeber keinerlei Handhabe. Denn sie neh-men ihr bürgerliches Grundrecht wahr, wie es in Artikel 5 des Grundgesetzes verankert ist: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.“

 


 

Quelle: DBfK Bundesverband e. V., 02.05.2012 (tB).

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