GESUNDHEITSPOLITIK
AWARDS
Forschergeist gefragt: 14. Novartis Oppenheim-Förderpreis für MS-Forschung ausgelobt
FernstudiumCheck Award: Deutschlands beliebteste Fernhochschule bleibt die SRH Fernhochschule
Vergabe der Wissenschaftspreise der Deutschen Hochdruckliga und der Deutschen Hypertoniestiftung
Den Patientenwillen auf der Intensivstation im Blick: Dr. Anna-Henrikje Seidlein…
Wissenschaft mit Auszeichnung: Herausragende Nachwuchsforscher auf der Jahrestagung der Deutschen…
VERANSTALTUNGEN
Wichtigster Kongress für Lungen- und Beatmungsmedizin ist erfolgreich gestartet
Virtuelle DGHO-Frühjahrstagungsreihe am 22.03. / 29.03. / 26.04.2023: Herausforderungen in…
Pneumologie-Kongress vom 29. März bis 1. April im Congress Center…
Die Hot Topics der Hirnforschung auf dem DGKN-Kongress für Klinische…
Deutscher Schmerz- und Palliativtag 2023 startet am 14.3.
DOC-CHECK LOGIN
Klage wegen AZ-Kommentar
Menschenverachtender Zynismus? Die AOK will’s wissen
Stuttgart (17. Februar 2012) – Jetzt also doch: Nach langem Schweigen hat die AOK Baden-Württemberg, vertreten durch ihren Vorsitzenden Christopher Hermann, gegen DAZ-Herausgeber Klaus G. Brauer und den Deutschen Apotheker Verlag vor dem Landgericht Berlin Unterlassungsklage erhoben. Die AOK fühlt sich durch einen Kommentar in der ApothekerZeitung (Montagsausgabe der DAZ) in ihrer Ehre gekränkt.
Der Stein des Anstoßes: Ein AZ-Kommentar vom 26. September 2011 (Nr. 39). Dort hatte Brauer die Praxis der AOK, Rabattverträge mit Pharmaunternehmen zu vereinbaren, die auch lange Zeit nach Beginn der rabattvertraglichen Laufzeit nicht in der Lage sind, dringend benötigte Rabattarzneimittel zu liefern, als menschenverachtenden Zynismus bezeichnet: Bloße Wirtschaftlichkeitserwägungen führten bei vielen AOK-Versicherten nämlich zwangsläufig zu einem therapeutisch nicht vertretbaren Arzneimittel-Hopping und zu massiven Compliance-Problemen.
Dadurch sehen sich Hermann und die AOK-Baden-Württemberg einer, wie sie meinen, unzulässigen Schmähkritik ausgesetzt. Ausschließlicher Beweggrund des Kommentars sei die „Herabwürdigung des Ansehens“ der AOK als öffentlich-rechtlicher Institution. Die Kritik suggeriere „vorsätzlich Assoziationen zur Behandlung von Menschen im Dritten Reich in Lagern etc.“!
Brauer und der Deutsche Apotheker Verlag weisen diese Sicht als abwegig zurück und sehen den Kommentar vom Grundrecht der Pressefreiheit und der freien Meinungsäußerung gedeckt. Insbesondere mit ihrer befremdlichen Assoziationskette unterliege die AOK einem fatalen Umkehrfehlschluss: menschenverachtenden Zynismus gebe es selbstverständlich auch jenseits nationalsozialistischer Verbrechen; er sei nicht NS-exklusiv.
Verlag und Autor lehnen deshalb die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsklage ab. Jetzt muss die 27. Zivilkammer des Landgerichts Berlin entscheiden. Die mündliche Verhandlung findet am 29. März statt.
DAZ.online / 17.02.2012, 09:30 Uhr
Quelle: DAZ.online (http://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/recht/news/2012/02/17/menschenverachtender-zynismus-die-aok-wills-wissen/6543.html), 17.02.2012 (tB).