GESUNDHEITSPOLITIK
AWARDS
Wissenschaft mit Auszeichnung: Herausragende Nachwuchsforscher auf der Jahrestagung der Deutschen…
Wund(er)heilung mit Amnion – DGFG erhält deutschen Wundpreis 2021
Ausschreibung DGNI-Pflege- und Therapiepreis 2022
Ausschreibung: Otsuka Team Award Psychiatry+ 2021
BGW-Gesundheitspreis 2022: Gute Praxis aus der Altenpflege gesucht!
VERANSTALTUNGEN
5. Nürnberger Wundkongress vom 01. bis 02. Dezember 2022: „Wer…
2. Nationaler ITP Patiententag von Novartis am 10. September: Informationen…
20.-22.01.2022 online: ANIM: NeuroIntensivmediziner diskutieren neue Erkenntnisse zu COVID-19
8.-10. September 2021: Weimar Sepsis Update 2021 – Beyond the…
13.09. – 18.09.2021: Viszeralmedizin 2021
DOC-CHECK LOGIN
Klage wegen AZ-Kommentar
Menschenverachtender Zynismus? Die AOK will’s wissen
Stuttgart (17. Februar 2012) – Jetzt also doch: Nach langem Schweigen hat die AOK Baden-Württemberg, vertreten durch ihren Vorsitzenden Christopher Hermann, gegen DAZ-Herausgeber Klaus G. Brauer und den Deutschen Apotheker Verlag vor dem Landgericht Berlin Unterlassungsklage erhoben. Die AOK fühlt sich durch einen Kommentar in der ApothekerZeitung (Montagsausgabe der DAZ) in ihrer Ehre gekränkt.
Der Stein des Anstoßes: Ein AZ-Kommentar vom 26. September 2011 (Nr. 39). Dort hatte Brauer die Praxis der AOK, Rabattverträge mit Pharmaunternehmen zu vereinbaren, die auch lange Zeit nach Beginn der rabattvertraglichen Laufzeit nicht in der Lage sind, dringend benötigte Rabattarzneimittel zu liefern, als menschenverachtenden Zynismus bezeichnet: Bloße Wirtschaftlichkeitserwägungen führten bei vielen AOK-Versicherten nämlich zwangsläufig zu einem therapeutisch nicht vertretbaren Arzneimittel-Hopping und zu massiven Compliance-Problemen.
Dadurch sehen sich Hermann und die AOK-Baden-Württemberg einer, wie sie meinen, unzulässigen Schmähkritik ausgesetzt. Ausschließlicher Beweggrund des Kommentars sei die „Herabwürdigung des Ansehens“ der AOK als öffentlich-rechtlicher Institution. Die Kritik suggeriere „vorsätzlich Assoziationen zur Behandlung von Menschen im Dritten Reich in Lagern etc.“!
Brauer und der Deutsche Apotheker Verlag weisen diese Sicht als abwegig zurück und sehen den Kommentar vom Grundrecht der Pressefreiheit und der freien Meinungsäußerung gedeckt. Insbesondere mit ihrer befremdlichen Assoziationskette unterliege die AOK einem fatalen Umkehrfehlschluss: menschenverachtenden Zynismus gebe es selbstverständlich auch jenseits nationalsozialistischer Verbrechen; er sei nicht NS-exklusiv.
Verlag und Autor lehnen deshalb die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsklage ab. Jetzt muss die 27. Zivilkammer des Landgerichts Berlin entscheiden. Die mündliche Verhandlung findet am 29. März statt.
DAZ.online / 17.02.2012, 09:30 Uhr
Quelle: DAZ.online (http://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/recht/news/2012/02/17/menschenverachtender-zynismus-die-aok-wills-wissen/6543.html), 17.02.2012 (tB).