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MDS
Begutachtungs-Richtlinie zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff veröffentlicht
Essen (13. Juli 2016) – Mit der vom GKV-Spitzenverband beschlossenen und vom BMG genehmigten Richtlinie zum Verfahren der Feststellung der Pflegebedürftigkeit sowie zur pflegefachlichen Konkretisierung der Inhalte des Begutachtungsinstruments (Begutachtungsrichtlinien – BRi) liegt zeitgerecht die Arbeitsgrundlage für die Gutachterinnen und Gutachter der MDK und die Gutachter der privaten Pflegeversicherung vor. Auf dieser Basis werden nun die Gutachter der MDK geschult, damit sie zeitgerecht zum 1. Januar 2017 in das neue Begutachtungsverfahren eingearbeitet sind. Die Begutachtungs-Richtlinie beschreibt und erläutert im Detail das neue Begutachtungsverfahren. Dadurch schafft sie die notwendige Transparenz für Pflegebedürftige, Angehörige und die in der Pflege Beschäftigten. Die Richtlinie ist für die MDK und andere Gutachter sowie für die Pflegekassen verbindlich.
Weitere Informationen
- Weitere Informationen zu neuem Pflegebedürftigkeitsbegriff in der Rubrik Pflegebeduerftigkeit ab 2017 : https://www.mds-ev.de/themen/pflegebeduerftigkeit-ab-2017/neuer-pflegebeduerftigkeitsbegriff.html
Quelle: Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS), 13.07.2016 (tB).