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Mit Verblisterung im Gesundheitswesen sparen
Berlin (9. Februar 2011) – Der Bundesverband Patientenindividueller Arzneimittelverblisterer e.V. (BPAV) stellte in Berlin die Ergebnisse der Blister-Studie in Zusammenarbeit mit dem Institut für Handelsforschung (IfH), Köln vor. In 40 stationären Pflegeeinrichtungen wurden die Prozessketten der Arzneimittelabgabe genauestens analysiert und bewertet.
Der Bundesverband Patientenindividueller Arzneimittelverblisterer e.V. (BPAV) hat die Verblisterung in der stationären Pflege detailliert untersuchen lassen. Alleine bei den derzeit 709.000 stationär pflegebedürftigen Menschen in Deutschland kann die professionelle pharmazeutische Verblisterung durch das Zusammenspiel der Pflegekräfte mit der Dienstleistungsgemeinschaft Apotheke/Blisterzentrum ein Einsparvolumen für das Gesundheitswesen von ca. 100 Mio. € pro Jahr generieren. Dazu tragen die tablettengenaue Abrechnung und die durch Tagesblister verbesserte Compliance/Therapietreue der Patienten bei. Letztere wiederum hilft, dass kostenintensive Folgeerkrankungen vermieden werden.
Wir sprechen aber nicht nur vom Sparen. „Blisterunternehmen sind darüber hinaus in der Lage, die Fehler beim Stellen von Arzneimitteln um das zehntausendfache zu reduzieren. Das ist ein enormer Qualitätsgewinn in der Versorgung“, so der BPAV-Vorsitzende Hans-Werner Holdermann. „Bis zu 55.000 falsch gegebene Tabletten am Tag in Deutschland sind kein Pappenstiel! Diese hohe Fehlerquote kann durch die Verblisterung vermieden werden. Die pharmazeutische Dienstleistung der Verblisterung sorgt außerdem dafür, dass im Zusammenwirken der Dienstleistungsgemeinschaft Apotheke/Blisterzentrum der Apotheker die Pflegekräfte entlastet. Als pharmazeutischer Fachmann prüft er die Arzneimittelwechselwirkungen und unterstützt zeitnah die Pflegkräfte in ihrem täglichen Umgang mit den Arzneimitteln,“ bekräftigt Holdermann und schließt: „Wir sind gewillt, den politischen Entscheidern im Zuge der anstehenden Neuordnung der Pflege weiterhin tatkräftig mit unseren Konzepten zur Seite zu stehen.“
Der BPAV wurde Ende 2009 gegründet. Dem Verband gehören Unternehmen an, die nach deutschem Recht (§ 13 AMG) patientenindividuelle pharmazeutische Blister herstellen dürfen, also eine Herstellererlaubnis führen. Aktuell hat der Verband neun Blisterzentren und sechs fördernde bzw. assoziierte Partner als Mitglieder.
Weitere Informationen: www.blisterverband.de
Quelle: Bundesverband Patientenindividueller Arzneimittelverblisterer e.V., 09.02.2011 (tB).